Türen von Mietshäusern müssen offen bleiben
18 Feb
In der dunklen Jahreszeit steigt die Zahl der Einbrüche in Wohnungen und Häuser wie jedes Jahr saisonal an. Der denkbar einfachste Schutz dagegen heißt: ‚Fenster und Türen gut verschließen‘. So steht auch in fast jeder Hausordnung von Mehrfamilienhäusern, dass nach einer bestimmten Uhrzeit die Eingangstür des Hauses abzuschließen ist. Doch nach Auskunft von ARAG Experten ist dieser Passus nicht zulässig. Denn im Fall eines Feuers muss gewährleistet sein, dass die Bewohner schnell das Haus verlassen können. Auch wenn sie in Panik geraten und keinen Schlüssel zur Hand haben (Landgericht Frankfurt am Main, Az.: 2-13 S 127/12). Um die Haus-Bewohner dennoch vor unliebsamen Besuchern zu schützen, raten die ARAG Experten zu Türen mit so genannten Panikschlössern, die sich von innen auch ohne Schlüssel öffnen lassen, aber von außen verschlossen bleiben.
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