BGH kippt Trinkgeld-Regelung auf Kreuzfahrtschiffen

3 Mrz

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Wer schon einmal eine Kreuzfahrt gemacht hat, kennt den Schock am Ende der Reise, wenn die Abrechnung gemacht wird. Denn an Bord hat jeder Gast ein Bordkonto und zahlt mit der Zimmerkarte. Dass auf der Endabrechnung meist automatisch eine Servicepauschale – oder anders gesagt, ein Trinkgeld – enthalten war, verwunderte vielleicht den einen oder anderen Gast. Geklagt hatte bislang niemand, schien es doch irgendwie gang und gäbe. Doch mit dieser Trinkgeld-Praxis ist nun Schluss. Die ARAG Experten weisen Kreuzfahrer darauf hin, dass sie die Servicepauschale nicht zahlen müssen, wenn diese vom Veranstalter nicht in den zuvor angegebenen Gesamtpreis der Reise einberechnet wurde (Bundesgerichtshof, Az.: I ZR 158/14).



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