Seltsame Anatomie der Steuereintreibung

22 Mrz

Gastronomie unter Generalverdacht gestellt / "Steuerverhinderungs-Profis" profitieren von Einseitigkeit der Betrachter

Pressemeldung der Firma VEBWK Service Center

Der Bayerische Oberste Rechnungshof (OHR) legte seinen Jahresbericht 2016 vor und mahnte die Landesregierung zum Sparen und Haushalten an. Das ist in der Regel richtig und man darf den Rechnungsprüfern hohe Kompetenz unterstellen, wenn es um die Aufsicht der Ausgaben geht. Wenn der Rechnungshof aber proaktive Vorschläge unterbreitet, die in den Wirtschaftskreislauf eingreifen, dann wäre etwas mehr Praxisnähe angebracht. Aus der Theorie entsteht zu häufig Ungerechtes und manchmal auch einfach nur Quatsch.

Ein aktueller Vorschlag des OHR brachte nun den Verein zum Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur regelrecht auf die Palme. Dessen Landesvorsitzender Franz Bergmüller, selbst Gastronom und in zahlreichen Positionen der gastronomischen Interessenvertretungen aktiv, prangert an: „Der Bayerische Oberste Rechnungshof geht mit seinem Überwachungsvorschlag, dass zukünftig bargeldintensive Betriebe wie zum Beispiel in der Gastronomie häufiger und intensiver geprüft werden sollten, weit über das Ziel hinaus. Man unterstellt, dass dem Freistaat viel Steuergeld verloren ginge, weil wegen Personalmangel der Steuerbehörden nur selten geprüft würde. Man geht davon aus, dass kleine Betriebe nur alle 40 Jahre einer Steuerprüfung unterzogen würden. Das ist einerseits nicht richtig, andererseits wird dadurch die Gastronomiebranche unter Generalverdacht des Steuerbetrugs gestellt. Zudem serviert die Praxis auch noch ein ganz anderes Bild. Die vielen kleinen Betriebe können gar keinen namhaften Steueranteil entwerfen, denn die Betriebsergebnisse sind mehr als überschaubar. Eigentlich wären hier Freibeträge anzuraten und damit eine Entlastung samt Bürokratieabbau. Nicht selten führen sogar unverhältnismäßige Steuerprüfungen der Finanzbehörden zu ruinösen Ergebnissen von Kleinbetrieben. Wo ist eigentlich die Kritik des ORH an sub-gastronomischen Betrieben wie IKEA? Dort werden durch internationale Verflechtungen und internationalen Rechtsgrundlagen Verluste ausgewiesen, die dann hier abgeschrieben werden. Die Gewinne werden per Abführungsvertrag an eine Holding transferiert und zu geringen Sätzen in Steueroasen versteuert. Das ist eine schreiende Ungerechtigkeit. Hier darf man durchaus ansetzen und die „Anatomie der Steuereintreibung“ den Realitäten anpassen.“

Bergmüller steht mit dieser Meinung nicht allein. In der Bevölkerung wird das komplizierteste Steuersystem der Welt ohnehin kaum verstanden. Und wenn dann Meldungen über Steuerschlupflöcher berichten, die speziell von international agierenden Konzernen und Großbetrieben rigoros ausgenutzt werden, dann darf man sich über lautstarken Unmut nicht wundern. Solange Google, Apple & Co., oder eben auch die IKEA-Gastronomie nicht für das gerechte Steueraufkommen Mitverantwortung trägt, solange wird es kein Verständnis für zusätzliche Überwachungsvorschläge geben.

 



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