Rundfunkbeitrag ist verfassungskonform
23 Mrz
Das Bundesverwaltungsgericht hat den Rundfunkbeitrag für verfassungsgemäß erklärt. Dieser hat die frühere Rundfunkgebühr abgelöst und wird seit Januar 2013 pro Wohnung erhoben. Dabei spielt keine Rolle, ob es darin überhaupt Rundfunkgeräte gibt oder nicht. Beklagte in den Verhandlungen in Leipzig waren der Westdeutsche Rundfunk (WDR) und der Bayerische Rundfunk (BR). Sie hatten argumentiert, es sei gerechtfertigt, den Rundfunkbeitrag pro Wohnung zu erheben, weil Rundfunk überwiegend dort empfangen werde und es in annähernd allen Wohnungen die Möglichkeit dazu gebe. Die Kläger hatten kritisiert, der Rundfunkbeitrag sei eine versteckte Steuer. Die Sender hielten dem vor Gericht entgegen, der Beitrag, den die Bundesländer im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag geregelt haben, sei eine nichtsteuerliche Abgabe, für die die Länder die Gesetzgebungskompetenz hätten. Schon in sämtlichen Vorinstanzen waren die Klagen gegen das aktuelle Beitragsmodell erfolglos geblieben. Das Bundesverwaltungsgericht schloss sich nun dieser Rechtsprechung an. Die Kläger haben laut ARAG Experten nun die Möglichkeit, Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einzulegen.
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