Tausche Fahrzeug gegen Weltraumflug

23 Mrz

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Die Berufung des Klägers im Streit um den Eintausch eines gewonnenen Weltraumflugs ist erfolglos geblieben. Der Kläger hatte bei einem Gewinnspiel einen Gutschein für einen Weltraumflug gewonnen und diesen an die Beklagte weitergegeben. Vor dem Landgericht begehrte er die Verurteilung der Beklagten zur Rückgabe des Gutscheins im Gegenzug zur Herausgabe eines Fahrzeuges, das er im Tausch gegen den Gutschein erhalten habe. Er stützte die Klage darauf, dass die Beklagte ihre Verpflichtungen aus dem Tauschgeschäft nicht in vollem Umfang erfüllt habe. Nach der Tauschvereinbarung habe die Beklagte weitere Gegenstände als Gegenleistung für den Gutschein liefern sollen, die sie schuldig geblieben sei. Das Landgericht wies die Klage ab, weil nicht festgestellt werden konnte, dass die Beklagte als Gegenleistung für den Weltraumflug mehr geschuldet habe als das bereits an den Kläger übergebene Fahrzeug. Der Kläger legte Berufung ein und rügte eine unzulängliche Beweiserhebung und Beweiswürdigung. Dem ist das Gericht nicht gefolgt und stellte klar, dass es keine Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit der Beweiswürdigung des Landgerichts gäbe, so die ARAG Experten (OLG Naumburg, Az.: 12 U 57/15).



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9890-1436
Telefax: +49 (211) 963-2850
http://www.arag.de

Ansprechpartner:
Brigitta Mehring
Pressereferentin
+49 (211) 963-2560



Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.