Intime Fotos müssen gelöscht werden

22 Apr

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Beziehungen zu einem professionellen Fotografen bringen es naturgemäß meist mit sich, dass zahlreiche Fotos von der Angebeteten entstehen. Gewähren diese Aufnahmen intime Einblicke, kann das Hobby-Model verlangen, dass digitale Fotos und Videos nach Beziehungsende gelöscht werden. In einem konkreten Fall waren während einer Affäre zwischen einer verheirateten Frau und einem Fotografen zahlreiche Intimaufnahmen entstanden, allesamt mit Zustimmung der Frau. Doch nach dem Beziehungsaus verlangte sie die Löschung aller Fotos, aus Angst, der verstimmte Ex könne die aufschlussreichen Schnappschüsse veröffentlichen. Die angerufenen Richter gaben der Frau Recht und so musste der Ex die brisanten Bilder herausrücken. Die übrigen, alltäglichen Schnappschüsse und Urlaubsfotos durfte er hingegen behalten. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass trotz Einwilligung der Frau in die Aufnahmen ihr Recht auf ihre Privat- und Intimsphäre stets unangetastet bleiben muss (Bundesgerichtshof, Az.: VI ZR 271/14).



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9890-1436
Telefax: +49 (211) 963-2850
http://www.arag.de

Ansprechpartner:
Brigitta Mehring
Pressereferentin
+49 (211) 963-2560



Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.