Steuerhandhabung in der Praxis

22 Apr

Erleichterung für Volksfestbedienungen wird fortgesetzt / Bundesweite Einführung wäre begrüßenswert

Pressemeldung der Firma VEBWK Service Center

Der Verein zum Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur VEBWK e.V. hatte im vergangenen den Impuls zum Umdenken gegeben. Damals stand eine direkte Besteuerung von Einkünften der Bedienungen auf Volksfesten zur Debatte. Das hätte negative Folgen für die Bedienungen gehabt, die sich als „Vorfinanzierer“ sahen. Bayerns Finanzminister Söder hatte das Einsehen und schuf eine Sonderreglung in Bayern, die weniger Bürokratie und bessere Praxisnähe ermöglichte. Nun hat Markus Söder verkündet, dass diese Regelung auch 2016 Bestand haben wird. Der Landesvorsitzende des VEBWK, Franz Bergmüller, begrüßt das ausdrücklich und regt an, die Regelung bundesweit einzusetzen.

Worum geht es bei dieser Regelung? Vereinfacht geht es darum, ob die Bedienung ihren Nettolohn gleich behalten darf oder sich das Geld erst kompliziert im nächsten Jahr vom Finanzamt zurückholen muss. In Bayern prüfen die Beamten, was die Bedienungen im gesamten Jahr bis zu diesem Tag verdienen. So zum Beispiel der hohe Verdienst der Wiesn-Zeit wird durch mehr als 200 Tage geteilt, die schon vergangen sind, und ein entsprechend niedriger Steuersatz festgesetzt. Sofern in Bayern der permanente Lohnsteuerjahresausgleich wegfallen würde bzw. wie in anderen Bundesländern angewandt, gilt: die Summe wird nur noch durch die wenigen Wiesn-Tage geteilt – da rutscht man schnell in den Spitzensteuersatz

 



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