Muss Hartz-IV-Empfänger Bestattung zahlen?
26 Apr
Sie hatte nie viel Kontakt zu ihrem Bruder. Und als dieser starb, schlug sie das Erbe aus, ohne zu wissen, wie hoch der Nachlass überhaupt war. Als Schwester war sie zwar für die Beerdigung ihres Bruders verantwortlich, doch als Hartz-IV-Empfängerin verfügte sie nicht über genügend Einkommen, um für die Bestattung aufzukommen. Daraufhin verlangte sie von ihrem Sozialhilfeträger die Übernahme der Kosten. Doch das Amt lehnte ab. Es wollte zunächst abwarten, wie hoch der Nachlass war, um eventuell davon die Beerdigung zu zahlen. Doch ARAG Experten weisen darauf hin, dass ein Hartz-IV-Empfänger zwar zur Übernahme der Bestattungskosten verpflichtet sein kann. Aber da die Frau im konkreten Fall nicht über genügend eigene Einkünfte verfügte, um die Beerdigung zu zahlen und auf das Erbe des fast fremden Bruders verzichtet hatte, stand kein Nachlass zur Verfügung, der hätte eingesetzt werden können. Darum musste das Amt zahlen (SG Karlsruhe, Az.: S 1 SO 1842/15).
Download des Textes: http://www.arag.de/rund-ums-recht/rechtstipps-und-urteile/ehe-und-familie/
Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9890-1436
Telefax: +49 (211) 963-2850
http://www.arag.de
Ansprechpartner:
Brigitta Mehring
Pressereferentin
+49 (211) 963-2560