Muss Hartz-IV-Empfänger Bestattung zahlen?

26 Apr

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Sie hatte nie viel Kontakt zu ihrem Bruder. Und als dieser starb, schlug sie das Erbe aus, ohne zu wissen, wie hoch der Nachlass überhaupt war. Als Schwester war sie zwar für die Beerdigung ihres Bruders verantwortlich, doch als Hartz-IV-Empfängerin verfügte sie nicht über genügend Einkommen, um für die Bestattung aufzukommen. Daraufhin verlangte sie von ihrem Sozialhilfeträger die Übernahme der Kosten. Doch das Amt lehnte ab. Es wollte zunächst abwarten, wie hoch der Nachlass war, um eventuell davon die Beerdigung zu zahlen. Doch ARAG Experten weisen darauf hin, dass ein Hartz-IV-Empfänger zwar zur Übernahme der Bestattungskosten verpflichtet sein kann. Aber da die Frau im konkreten Fall nicht über genügend eigene Einkünfte verfügte, um die Beerdigung zu zahlen und auf das Erbe des fast fremden Bruders verzichtet hatte, stand kein Nachlass zur Verfügung, der hätte eingesetzt werden können. Darum musste das Amt zahlen (SG Karlsruhe, Az.: S 1 SO 1842/15).

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