Umsatzsteuer auf E-Books bleibt bei 19 Prozent

6 Mai

Pressemeldung der Firma ARAG SE

In Deutschland zahlen Verbraucher für Bücher in Papierform sieben Prozent Umsatzsteuer. Für E-Books und Hörbücher hingegen wird der volle Steuersatz von 19 Prozent fällig. Die meisten unserer EU-Nachbarn kamen bislang auch beim elektronischen Lesen in den Genuss eines verminderten Umsatzsteuersatzes. Der liegt nach Angaben der ARAG Experten in Frankreich beispielsweise bei 5,5 und in Luxemburg sogar bei nur drei Prozent. Doch mit dem günstigen Lesen ist dort nun Schluss. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied, dass alle EU-Staaten auch auf elektronische Bücher den jeweils landesüblichen, vollen Steuersatz erheben müssen (EuGH, Az.: C-502/13 und C-479/13).

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