Werbung für Amazon Prime ist rechtswidrig

10 Mai

Gericht hält Bestellbuitton für irreführend

Pressemeldung der Firma Eurojuris Deutschland e.V.

Amazon ist ein viel genutzter Online-Händler. Wegen der großen Auswahl findet man dort zumeist schnell das, was man sucht. Schade nur, dass zwischen dem Klick zum Bestellen und dem Tag, an dem der gekaufte Gegenstand auch Zuhause ankommt, oft einige Tage vergehen. Doch auch für die Ungeduldigen hält Amazon eine Option bereit: die Amazon-Prime Mitgliedschaft. Versandkosten verringern sich und die Lieferzeit wird beschleunigt. Außerdem gibt es noch weitere Extras wie die Nutzung eines Video-Streaming-Dienstes.

Verstoß gegen das Verbraucherschutzrecht: „Jetzt gratis testen – danach kostenpflichtig“

Diese Premium-Mitgliedschaft bewirbt Amazon auf seiner Homepage fleißig. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass dem Kunden einen gratis Probemonat zur Verfügung steht. Ein Button mit der Aufschrift „Jetzt gratis testen – danach kostenpflichtig“ soll Besucher der Seite dazu bringen, sich für das Abo zu entscheiden. Dieser wurde allerdings jetzt vom Oberlandesgericht Köln für unzulässig erklärt.

Die Richter des OLG waren der Meinung, dass dieser Button gegen das Verbraucherschutzrecht verstoße. Denn im Internet müssen viele Vorschriften von Unternehmern eingehalten werden, die den Verbraucher vor Kostenfallen oder ungewollten Geschäften schützen. Die Eindeutigkeit eines angepriesenen Vertrages spielt besonders im Onlinehandel eine große Rolle. Unser Verbraucherschutzrecht fordert, dass für ein kostenpflichtiges Geschäft eine eigens dafür vorgesehene Bestätigung notwendig ist, damit ein wirksamer Kaufvertrag zustande kommt. Im Fall des Amazon-Prime-Buttons sei die Mitgliedschaft zwar innerhalb der ersten 30 Tage kostenfrei, allerdings müsse, um eine anschließende Zahlung zu vermeiden, der Vertrag wieder aktiv gekündigt werden. Dies darf dem Verbraucher von einem Unternehmer nicht aufgebürdet werden.

Unübersichtlichkeit des Internets: Unternehmer müssen viele Vorschriften einhalten

Weiterhin ist die Aufschrift des Buttons „Jetzt gratis testen – danach kostenpflichtig“ zweideutig. Gemeint wird wohl sein, dass es einen kostenlosen Probezeitraum gibt, der anschließend entgeltlich wird. Allerdings könnte die Aufschrift ebenso gut bedeuten, dass die Mitgliedschaft kostenlos ist und bleibt, sofern man diese just in diesem Moment abschließt. Wartet man allerdings zu lange, kann das Angebot verfallen und man muss dauerhaft zahlen.

Insbesondere das Internet bietet mit seinen diversen Möglichkeiten und seiner Unübersichtlichkeit eine Menge Gefahren, ungewollte Verträge abzuschließen. Allerdings ist der Verbraucherschutz in diesen Bereichen sehr hoch und die Unternehmer müssen eine Vielzahl an verbraucherfreundlichen Vorschriften einhalten, um den Rechtsgeschäftsverkehr im Internet für den Laien dennoch sicher und möglichst übersichtlich zu gestalten. Sollte trotzdem eine E-Mail auftauchen oder Post ins Haus flattern, die einen zur Zahlung für einen Vertrag auffordert, den man so gar nicht abschließen wollte, empfiehlt es sich einen Anwalt aufzusuchen, der überprüfen kann, ob die strengen Vorschriften eingehalten wurden.

Jan Rudolph

Rechtsanwalt

www.gks-rechtsanwaelte.de



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