Grillen: Auch Umstehende haften bei Fahrlässigkeit
12 Mai
Am Anfang einer Grillparty steht das Anzünden der Holzkohle – oft eine kleine Geduldsprobe. Dabei sollten niemals Brandbeschleuniger wie Spiritus oder Benzin verwendet werden. Das ist wirklich gefährlich. Wer trotzdem Brandbeschleuniger verwendet und dabei jemanden verletzt, muss für den Schaden geradestehen. Doch die Haftung geht laut ARAG Experten noch weiter: Auch Beteiligte, die die Verwendung von Spiritus und Co. nicht verhindern, haften bei einem Unfall. Es reicht nicht aus, darauf hinzuweisen, den Brandbeschleuniger besser nicht einzusetzen. Laut einem wegweisenden Gerichtsurteil muss man selbst aktiv einschreiten, um die Gefahr abzuwenden. Tut man dies nicht, können alle Beteiligten haftbar gemacht werden, wenn es zu einem Grillunfall kommt (OLG Hamm, Az.: 9 U 129/08).
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