Schlechte Nachrichten für Anleger der Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft

12 Mai

Bewertung der Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG sowie der LombardClassic 3 GmbH & Co KG zugeordnete Pfandgüter verunsichert Anleger

Pressemeldung der Firma CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB

Wie die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Sitz in München und Berlin bereits Anfang des Jahres meldete, vertröstet die Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG (LombardClassic 2, LombardClassic 3) seit Monaten Anleger und zahlt fällige Einlagen nicht zurück.

CLLB Rechtsanwälte bereiten daher erste Klagen vor.

Nunmehr erklären erste Anleger, aufgefordert worden zu sein, erhaltene Ausschüttungen für 2014 zurückzubezahlen.

Anfang Mai 2016 wandte sich die Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG darüber hinaus an Anleger der LombardClassic 2 und teilte mit, dass das Ergebnis der Bewertung der einzelnen Pfandgüter „überraschend und ernüchternd“ sei.

Die stillen Beteiligungen der Anleger an der Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG endeten nach dem Gesellschaftsvertrag 36 Monate nach dem Datum der Begründung der stillen Gesellschaft. Obwohl Anleger teilweise bereits in 2014 schriftlich darüber informiert wurden, dass ihre Einlage nebst Gewinnbeteiligung zur Auszahlung kommt, wurden Anleger seither von der Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG hingehalten.

Begründet wurde die „Verzögerung“ u.a. damit, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleitungsaufsicht (BaFIN) der Lombardium Hamburg GmbH & Co. KG, Hamburg (Darlehensnehmerin der Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG) am 4. Dezember 2015 eine Abwicklungsanordnung betreffend einzelne Pfanddarlehensverträge erteilt habe. Die Lombardium Hamburg GmbH & Co. KG, Hamburg hatte Pfanddarlehen ausgereicht, welche durch Pfandobjekte („Pfänder“) besichert wurden. Soweit die Besicherung durch Inhabergrundschuldbriefe / Inhaberpapiere erfolgte, handelte es sich nach Ansicht der BaFIN um erlaubnispflichtige Bankgeschäfte.

Die Verwertung der Pfandobjekte, so die Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG habe sich insgesamt verzögert, was dazu führe, dass die Lombardium Hamburg GmbH & Co. KG ihrerseits keine Zahlungen an die Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG leisten könne.

Vor dem Hintergrund des der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte nunmehr vorliegenden Schreibens vom 02.05.2016 scheinen sich die Befürchtungen der Anleger bestätigt zu haben. In einer Stellungnahme der Lombardium Hamburg mbH & Co. KG, die ebenfalls an Anleger der LombardClassic 2 versandt wurde, heißt es, dass die „Bewertung nach Einschätzung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO ergibt, dass die Pfandgüter sehr niedrig zu bewerten sind.“

Dieses wird aller Voraussicht nach Folgen für die Ertragslage, die Vermögenslage und die bilanzielle Situation der Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG haben.

„Soweit Anlegern fällige Rückzahlungsansprüche zustehen, sollten diese umgehend geltend gemacht werden“, so Dr. Henning Leitz von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte. Unsere Kanzlei bereitet erste Klagen vor.

Daneben besteht die Möglichkeit, gegen Vermittler / Berater vorzugehen, wenn diese über die Risiken des empfohlenen Anlagemodells nicht ordnungsgemäß aufgeklärt haben.

Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte empfiehlt vor diesem Hintergrund allen Anlegern, ihre rechtlichen Möglichkeiten von einer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei überprüfen zu lassen.



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CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert geschädigten Investoren ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte sind deshalb mit der Funktionsweise von Finanzprodukten der geregelten und ungeregelten Märkte bestens vertraut, als Kapitalmarktrechtspezialisten ausgewiesen und verfügen über langjährige, d.h. zum Teil mehr als zehnjährige, einschlägige Justizerfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, ist mit Alexander Kainz seit 2008 ein weiterer Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten zwölf Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefasst: Wir können Klagen.


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