POC – Gesellschafterversammlungen Growth 4 und Oikos

23 Jun

Pressemeldung der Firma CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB

CLLB haben Anleger auf den Gesellschafterversammlungen zur POC Growth 4 und Oikos vertreten. Auch hier steht ein Totalverlustrisiko zu befürchten.

 

Wie die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei CLLB Rechtsanwälte meldet, dürfte nun auch für die Beteiligungen POC Growth 4 GmbH & Co. KG sowie POC Oikos GmbH & Co. KG nach den Gesellschafterversammlungen am 17.06.2016 feststehen, dass die Anleger einen Totalverlust erleiden.

Bereits im März 2016 wurde den Anlegern der Vorgängerfonds POC Eins, POC Zwei, POC Growth, POC Growth 2, POC Growth 3 und POC Natural Gas eröffnet, dass über das Vermögen der kanadischen Objektgesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Darüber hinaus wurde den Anlegern mitgeteilt, dass die Ausschüttungen, die sie im Jahr 2013 erhalten haben, nach vorläufiger Einschätzung des Steuerberaters nicht von Gewinn gedeckt waren.

Bei den Versammlungen am 17.06.2016 erfuhren die Anleger weiter, dass anscheinend noch immer kaum Informationen aus Kanada nach Deutschland gelangen. So konnte die Geschäftsführung nicht einmal die Frage beantworten, an welchen Fördergebieten in Kanada die Fonds gegenwärtig noch beteiligt sind.

Aufgrund des gegenwärtigen Kenntnisstandes steht für die Anleger auch bei POC Growth 4 und Oikos zu befürchten, dass sie einen Totalverlust mit ihrem eingesetzten Kapital erleiden.

Welche Möglichkeiten haben Anleger nun, den Schaden aus ihrer Beteiligung zu begrenzen?

Da zum gegenwärtigen Zeitpunkt davon ausgegangen werden muss, dass sämtliche Fondsgesellschaften kein Kapital mehr auszahlen können, bleiben im Grunde nur noch Schadensersatzansprüche gegen die Initiatoren der POC und/oder gegen die Anlageberater. Schadensersatzansprüche können sich hierbei insbesondere aus Prospektfehlern ergeben, die nach gefestigter Rechtsprechung zu einer fehlerhaften Aufklärung der Anleger führen und damit Schadensersatzansprüche begründen können.

CLLB Rechtsanwälte unterstützen bereits eine Vielzahl von Anlegern der diversen POC-Beteiligungen bei der Prüfung ihrer rechtlichen Möglichkeiten. Auch haben CLLB Rechtsanwälte bereits für Mandanten Klagen gegen die Initiatoren und/oder die jeweiligen Berater eingereicht.

CLLB Rechtsanwälte weisen darauf hin, dass das Landgericht Berlin zwischenzeitlich in einem von CLLB geführten Prozess mitgeteilt hat, dass die Aufklärung im Emissionsprospekt nach vorläufiger Rechtsansicht unzureichend sein dürfte.

Bereits Anfang des Jahres teilte auch das Kammergericht Berlin, das für Berufungsverfahren im Zusammenhang mit Prozessen gegen die Initiatoren der POC zuständig ist, in einem vorläufigen Hinweis die Auffassung von CLLB Rechtsanwälte, dass Prospektfehler vorliegen könnten.

„Wir halten die Schadensersatzklagen zum gegenwärtigen Zeitpunkt für das effektivste Mittel, um den wirtschaftlichen Schaden der Anleger zumindest begrenzen zu können“, so Rechtsanwältin Aylin Pratsch von CLLB Rechtsanwälte.

CLLB Rechtsanwälte empfehlen daher betroffenen Anlegern, die sich unzureichend im Zusammenhang mit ihrer Beteiligung an POC aufgeklärt fühlen, Schadensersatzansprüche gegen die Initiatoren der POC bzw. gegen die Anlageberater prüfen zu lassen.

Pressekontakt: Rechtsanwältin Aylin Pratsch, CLLB Rechtsanwälte, Liebigstr. 21, 80538 München, Tel.: 089-552 999 50, Fax.: 089-552 999 90, Mail: kanzlei@cllb.de; web: http://www.cllb.de



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CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert geschädigten Investoren ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte sind deshalb mit der Funktionsweise von Finanzprodukten der geregelten und ungeregelten Märkte bestens vertraut, als Kapitalmarktrechtspezialisten ausgewiesen und verfügen über langjährige, d.h. zum Teil mehr als zehnjährige, einschlägige Jusitizerfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, ist mit Alexander Kainz seit 2008 ein weiterer Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten zwölf Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.   


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