BGH: Sparkassen-Rot bleibt als Farbmarke geschützt

27 Jul

Pressemeldung der Firma ROSE & PARTNER LLP

Das Sparkassen-Rot bleibt als Farbmarke geschützt und muss nicht aus dem Markenregister gelöscht werden. Das hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 21. Juli 2016 entschieden (Az.: I ZB 52/15). Mit diesem Beschluss hat der BGH einen seit Jahren dauernden Rechtsstreit zwischen der Sparkasse und der spanischen Bank Santander entschieden.

Die Sparkasse hatte ihren Rotton (HKS 13) 2007 als verkehrsdurchgesetztes Zeichen für die Dienstleistungen „Finanzwesen, nämlich Retail-Banking (Bankdienstleistungen für Privatkunden)“ registrieren lassen. Die spanische Bankengruppe Santander bietet in Deutschland nicht nur ähnliche Leistungen an, sondern verwendet auch ein sehr ähnliches Rot. Daher beantragte sie die Löschung der Farbmarke. Das Bundespatentgericht gab dem Antrag 2015 statt.

Der BGH kassierte diese Entscheidung jetzt und das Sparkassen-Rot bleibt als Farbmarke weiter geschützt. Der Beschluss der Karlsruher Richter ist insofern bemerkenswert, da abstrakte Farbmarken in der Regel nicht eintragungsfähig sind. Für den Verbraucher stelle die Farbe ein dekoratives Element dar, das nicht als Produktkennzeichen wahrgenommen werde. Im Einzelfall kann das aber auch anders sein, wie u.a. die aktuelle Rechtsprechung des BGH zeigt. Das Sparkassen-Rot habe sich am deutschen Markt beim Verbraucher durchgesetzt. Ausreichend für eine Verkehrsdurchsetzung von abstrakten Marken sei, wie bei anderen Markenforme auch, dass der überwiegende Teil des Publikums in der Farbe ein Kennzeichen für die Waren oder Dienstleistungen erkenne, für die die Marke Geltung beansprucht. Dies sei zumindest zum Zeitpunkt des Löschungsantrags 2015 bereits der Fall gewesen. Die Farbmarke muss daher nicht gelöscht werden, so die Karlsruher Richter.

Spannend bleibt, welche Folgen diese Entscheidung für den künftigen Markenauftritt von Santander in Deutschland haben wird. In den Mittelpunkt wird dabei die Frage rücken, inwieweit die Farbe als dekoratives Element genutzt wird oder als herkunftshinweisend angesehen werden muss.

Weitere Informationen zum Schutz des Markenrechts und Urheberrechts unter http://www.rosepartner.de/…

 

 



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
ROSE & PARTNER LLP
Jungfernstieg 40
20355 Hamburg
Telefon: +49 (40) 4143759-0
Telefax: +49 (40) 4143759-10
http://www.rosepartner.de

Ansprechpartner:
Dr. Bernd Fleischer
Rechtsanwalt
+49 (40) 41437590



Dateianlagen:
    • Dr. Bernd Fleischer, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
ROSE & PARTNER LLP. hat sich auf Wirtschaftsrecht, Erbrecht und Familienrecht spezialisiert und steht Mandanten mit Büros in Hamburg, Berlin und Mailand zur Verfügung. Zu den Schwerpunkten der Kanzlei zählen - Wirtschaftsrecht - Gesellschaftsrecht - Steuerrecht & Steuerberatung - Unternehmensnachfolge - Erbrecht - Familienrecht - Gewerblicher Rechtsschutz - Internationales Recht


Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.