Trotz Potenzstörungen dienstfähig
28 Jul
Dass Krankenkassen in der Regel nicht für Potenzmittel aufkommen, ist kein Geheimnis. Wie aber steht es mit der staatlichen „Freien Heilfürsorge“, auf die u.a. Beamte der Polizei Anspruch haben? Ein Kriminalhauptkommissar machte den Test und reichte den Antrag auf Kostenübernahme von gut 300 Euro für ein Potenzmittel ein. Sein Arzt hatte es ihm aufgrund einer krankheitsbedingten Potenzstörung verschrieben. Doch die „Heilfürsorge“ wollte nicht zahlen, woraufhin der Kripo-Mann klagte. ARAG Experten weisen jedoch darauf hin, dass lediglich Kosten für die Erhaltung oder Wiederherstellung der Polizeidienstfähigkeit von der „Heilfürsorge“ übernommen werden müssen. Und dass Erektionsstörungen nicht zur Dienstunfähigkeit führen, steht wohl außer Frage. Die Richter sahen den Hauptkommissar mit den Aufwendungen für das Potenzmittel auch nicht unzumutbar finanziell belastet und so musste der Mann das Medikament aus eigener Tasche zahlen (BVG, Az.: 5 C 32.15).
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