Strom: Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhungen

24 Aug

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Auch wenn Stromlieferanten ihre Preise aufgrund gestiegener oder neu eingeführter Steuern, Abgaben oder Umlagen erhöhen, haben Kunden ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht. Wie die Verbraucherzentrale berichtet, behielten sich einige Stromanbieter im Kleingedruckten vor, dass Kunden ihre Verträge nicht kündigen und somit nicht den Anbieter wechseln dürfen, wenn Preise wegen Erhöhungen von Steuern, Abgaben oder Umlagen angehoben würden. Eine solche Klausel hat das OLG Düsseldorf jetzt untersagt. Die entsprechende Vorschrift des Energiewirtschaftsgesetz, die den Kunden nach ihrem Wortlaut bei einer Änderung der „Vertragsbedingungen“ ein fristloses Kündigungsrecht einräumt, gelte auch für Preisänderungen, so die ARAG Experten (OLG Düsseldorf, Az.: I-20 U 11/16).

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