POC – Proven Oil Canada (POC) – Abstimmung bis 31.07.2015 – jede Stimme zählt!

31 Aug

Pressemeldung der Firma CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB

Wie die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei CLLB meldet, sollten die Anleger der Beteiligungsgesellschaften von Proven Oil Canada (POC) an die Abstimmungsfrist denken, die ihnen von der Fondsgesellschaft gesetzt wurde.

Die Fondsgesellschaft hat mit Rundschreiben von Anfang Juli 2015 den Anlegern verschiedene Maßnahmen aufgezeigt, die nach Ansicht der Fondsgesellschaft erforderlich sein sollen, um Darlehen der kanadischen Objektgesellschaft tilgen zu können. Diese stellen sich nach Ansicht von CLLB Rechtsanwälte wie folgt dar:

Die erste Möglichkeit sieht den Verkauf von Öl- und Gasgebieten der Objektgesellschaft in Kanada vor.

Problematisch an dieser Maßnahme könnte nach Auffassung von CLLB Rechtsanwälte sein, dass hierdurch zwar kurzfristige liquide Mittel zur Begleichung von Darlehen aufgebracht werden können, der Fondsgesellschaft dadurch jedoch das Anlagevermögen entzogen wird. Ohne das Anlagevermögen könnte jedoch die erforderliche Sanierung der POC Fonds scheitern.

Die zweite Möglichkeit sieht vor, dass die Anleger der Fondsgesellschaft zusätzlich zu Ihrer bereits erbrachten Einlage ein nachrangiges Darlehen gewähren.

In aller Regel führt die Nachrangigkeit dazu, dass die Darlehensforderung der Anleger erst nach Befriedigung anderer Forderungen bedient wird. Ob diese Lösung für die Anleger wirtschaftlich attraktiv ist, kann momentan jedoch nicht abgesehen werden.

Sofern Anleger mit beiden Optionen nicht einverstanden sind, besteht lediglich als dritte Möglichkeit, gegen beide Beschlüsse zu stimmen.

„Welche der Möglichkeiten den Anlegern auch immer am attraktivsten erscheinen mag, empfehlen wir auf jeden Fall, dass Anleger ihre Stimmrechte ausüben sollten,“ so Rechtsanwältin Aylin Pratsch von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte. „Denn auch hier gilt der Grundsatz: Jede Stimme zählt.“

CLLB Rechtsanwälte unterstützen bereits eine Vielzahl von Anlegern der POC Gesellschaften bei der Prüfung ihrer rechtlichen Möglichkeiten, aufgrund der aktuellen Situation insbesondere bezüglich der Abstimmung und der Frage, ob Ausschüttungen tatsächlich zurückgezahlt werden müssen. Außerdem raten CLLB Rechtsanwälte betroffenen Anlegern darüber hinaus, ihre Ansprüche von einer auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen, sofern sich Anleger nicht korrekt und umfassend aufgeklärt fühlen.

 



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CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert geschädigten Investoren ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte sind deshalb mit der Funktionsweise von Finanzprodukten der geregelten und ungeregelten Märkte bestens vertraut, als Kapitalmarktrechtspezialisten ausgewiesen und verfügen über langjährige, d.h. zum Teil mehr als zehnjährige, einschlägige Jusitizerfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, ist mit Alexander Kainz seit 2008 ein weiterer Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten zwölf Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.


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