Anlegerschutz: BaFin will Bonitätsanleihen verbieten
9 Sep
Vor allem Sparkassen vertreiben das Finanzprodukt
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat den Bonitätsanleihen den Kampf angesagt und ist damit vor allem den Sparkassen kräftig auf die Füße getreten. Bei Bonitätsanleihen nimmt der Anleger zumindest auf dem Papier die Rolle eines Darlehensgebers ein. Er stellt sein Geld einem Unternehmen zur Verfügung, als Gegenleistung erhält er dafür Zinsen und nach einer festgelegten Zeit erhält er sein Geld zurückgezahlt. Die Spezialität der Bonitätsanleihen liegt aber darin, dass eine Risikokomponente eingebaut wird. Es wird nämlich in der Regel auf die fortbestehende Bonität des Unternehmens, das den Geldbetrag erhält, gewettet. Tritt der Fall der Insolvenz des Unternehmens ein, endet der Anspruch auf weitere Zinszahlungen. Das besondere Risiko für den Anleger aber besteht darin, dass wegen der Insolvenz die ursprüngliche Darlehenssumme nicht zurückbezahlt werden kann. Die BaFin bezeichnete deshalb bereits den Namen „Bonitätsanleihe“ als irreführend; tatsächlich nehme der Anleger die Rolle eines Versicherers ein.
BaFin sieht Falschberatung durch Sparkassen
Klare Worte fand die BaFin auch für den bisherigen Vertrieb – dieser wird hauptsächlich über die Sparkassen geführt. Die Sparkassen beherrschen knapp drei Viertel des Marktes mittels der Landesbank Baden- Württemberg (LBBW) und der DEKA. Die BaFin schreibt: „Die Auswertung der Beratungsdokumentation machte deutlich, dass [den] Kunden die Funktionsweise der Produkte in der Regel nicht adäquat erklärt wird.“ Damit besteht eine klare Vermutung für die Falschberatung der Kunden. Falschberatene Anleger, die ihr angelegtes Geld wegen der Insolvenz des Referenzunternehmens nicht zurück erhalten, können dann die Sparkassen auf Schadensersatz in Anspruch nehmen.
Anleger sollten Abstand nehmen von Investition in Bonitätsanleihen
Anleger sollten also wachsam sein, was ihre Anlagenberater ihnen schön reden wollen. Wenn die BaFin einen derart weitgehenden Schritt wagt, ist diese Warnung nicht auf die leichte Schulter zu nehmen. Bonitätsanleihen sind derart komplex, dass Privatanleger die Risiken nicht ohne weiteres überblicken können, selbst wenn sie sich darüber im Klaren sind, Quasi-Versicherer zu sein. Sollten Sie bereits Ihr Geld in eine Bonitätsanleihe investiert haben, sollten Sie erwägen, sich bereits vor einem Schadensfall von dem Investment zu trennen. Denn ist das Kind erst in den Brunnen gefallen, wird in der Regel ein Gerichtsprozess nötig sein, um den Anlageberater von seiner Schadensersatzpflicht zu überzeugen.
Ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht ist hier im Zweifeslfall der richtige Ansprechpartner.
Thomas Kreyenkötter
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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