Jogger leben gefährlich

12 Sep

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Jogger, die durch Unebenheiten auf dem Asphalt stürzen, bleiben nicht nur auf den Schmerzen, sondern meist auch auf dem Schaden sitzen, wenn sie sich verletzen. Schadensersatz gibt es für sie laut ARAG Experten in den meisten Fällen nicht. In einem konkreten Fall verlangte eine gestürzte Joggerin von einem Bauunternehmen Schmerzensgeld in Höhe von 3.500 Euro. Die Firma hatte ihrer Ansicht nach ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt, weil vergessen wurde, die Asphaltdecke richtig zu schließen. Dadurch war die Frau in der Dunkelheit in diese vergessene Vertiefung getreten und verletzte sich durch den Sturz am Außenband. Doch die ARAG Experten weisen darauf hin, dass Jogger als Straßennutzer die Pflicht haben, sich Straßenverhältnissen anzupassen. Die Joggerin hätte den Belagunterschied aufgrund der unterschiedlichen Farbe merken, mit Unebenheiten rechnen und der Stelle ausweichen müssen (Oberlandesgericht Saarbrücken, Az.: 1 U 31/15).

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