Magellan Maritime Services: Jetzt Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden

21 Sep

Pressemeldung der Firma Rechtsanwaltskanzlei Pforr

Die Gläubiger der seit dem 1. September 2016 (Amtsgericht Hamburg Az.: 67c IN 237/16) offiziell insolventen Magellan Maritime Services GmbH müssen ihre Hoffnungen auf den Insolvenzverwalter setzen. Dieser hat jetzt eine Frist zur Anmeldung von Forderungen zur Insolvenztabelle gesetzt: Bis zum 18. Oktober können die Anleger der Magellan Maritime Services ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden. Am 30. November ist dann Prüfungstermin. Laut Dr. Pforr können Gläubiger ihre Forderungen selbst form- und fristgerecht anmelden, wer hier Fehler ausschließen möchte oder die Angelegenheit grundsätzlich in erfahrene juristische Hände legen will, sollte frühzeitig einen Anwalt hinzuziehen.

Anlegerschutzanwälte wie Dr. Pforr aus Bad Salzungen empfehlen dringend, den genannten Termin einzuhalten um bei Auszahlungen berücksichtigt zu werden. Andererseits sollten auch weitere Schritte eingeleitet werden. Es mehren sich Hinweise, nach denen die Magellan-Katastrophe letzten Endes Ergebnis eines umfangreichen Schneeballsystems war. Dr. Pforr: „Offenbar wurden stets mit neuen Einnahmen alte Forderungen beglichen. Ohne die notwendige Liquidität bricht solch ein System in dem Moment zusammen, wo keine neuen Eingänge zu verbuchen sind!“ Für Schneeballsysteme gibt es Verantwortliche, die wegen Kapitalanlagebetrug zur Rechenschaft gezogen werden sollten.

Für die betroffenen Container-Eigentümer muss auch die Frage geklärt werden, wem die aktuell noch ausstehenden Mieten zukünftig zugerechnet werden. Laut Insolvenzverwalter gehören diese Einnahmen zur Insolvenzmasse. Dr. Pforr sieht das anders und will Ansprüche seiner Mandanten auch gerichtlich klären lassen.

Am 18. Oktober findet die Gläubigerversammlung in Hamburg statt. Mit entsprechenden Vollmachten ausgestattet wird die Kanzlei Dr. Pforr hier vor Ort Mandanteninteressen vertreten.

Mehr Informationen: http://www.rechtsanwaltskanzlei-pforr.de/…



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Rechtsanwaltskanzlei Pforr
Langenfelder Straße 14
36433 Bad Salzungen
Telefon: +49 (3695) 606250
Telefax: +49 (3695) 628267
http://www.rechtsanwaltskanzlei-pforr.de

Ansprechpartner:
Dr. Thomas Pforr
+49 (3695) 606250



Dateianlagen:
    • Rechtsanwalt Dr. Thomas Pforr


Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.