Gründungszuschuss ohne Vermögensprüfung
23 Sep
Arbeitslose, die sich selbständig machen möchten und dafür einen Gründungszuschuss beantragen, müssen einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I für mindestens 150 Tage nachweisen. ARAG Experten weisen darauf hin, dass Betroffene hingegen nicht dulden müssen, dass ihre Vermögenslage dabei geprüft wird. In einem konkreten Fall wollte sich ein arbeitsloser IT-Berater selbstständig machen und beantragte einen Gründungszuschuss. Da seine letzten Gehälter bei 5.500 Euro brutto monatlich lagen, wurde der Antrag jedoch abgelehnt. Die Begründung: Bei so viel Gehalt habe er genügend Vermögen, um den Lebensunterhalt für die Zeit der Existenzgründung abzusichern. Vor Gericht bekam der Mann Recht (Hessisches Landessozialgericht, Az.: L 7 AL 99/14). Abschließend weisen die ARAG Experten einschränkend darauf hin, dass die Vermögenslage bei einer Verlängerung des Zuschusses sehr wohl geprüft werden darf.
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