Teures Gassigehen – Bußgelder für Hundehaufen

26 Sep

ARAG Experten informieren Hundehalter über Fallstricke beim Gassigehen

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Im Norden heißen sie bezeichnenderweise ‚Schietbüdel‘, in anderen Regionen auch vornehmer Gassi- oder Hundekotbeutel. Doch der Inhalt der kleinen Plastiktüten ist überall gleich. Und wer sie benutzt, ist gut beraten, denn Ignoranz kann in manchen Gemeinden recht teuer werden. Bis zu 1.000 Euro müssen Hundebesitzer jetzt berappen, wenn sie die Hinterlassenschaften ihrer Vierbeiner liegenlassen.

Hundekot im Bußgeldkatalog Angesichts von täglich knapp einer Million Kilogramm Hundekot, die in Deutschland anfallen, ist es nicht verwunderlich, dass es dieses Thema sogar in den Bußgeldkatalog geschafft hat (https://umwelt.bussgeldkatalog.org/…). Hier ist genau geregelt, wie hoch das Bußgeld für nicht entfernte Hundehaufen in den einzelnen Bundesländern ist. Während Herrchen und Frauchen beispielsweise in Schleswig-Holstein nur 10 bis 20 Euro zahlen müssen, greifen Hauptstadt-Bewohner mit 35 Euro schon tiefer in die Tasche. Bayern und Baden-Württemberg behalten sich sogar vor, ignorante Hundebesitzer mit bis zu 150 Euro zur Kasse zu bitten.

Bis zu 1.000 Euro-Strafe möglich Doch natürlich dient der Bußgeldkatalog nur als Richtwert. Nach Auskunft der ARAG Experten darf jede Gemeinde über die Höhe der Strafe selbst bestimmen, maximal bis 1.000 Euro. Und genau von diesem Recht hat nun eine kleine bayerische Gemeinde Gebrauch gemacht. Um eine abschreckende Wirkung zu erzielen, müssen Hundebesitzer in Kirchseeon ab sofort 1.000 Euro zahlen, wenn sie dabei erwischt werden, den Hundehaufen ihres Tieres nicht ordnungsgemäß im Beutel zu entsorgen.

Download des Textes:

https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige/



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