CHAOS BEI V PLUS 2 UND 3 GESELLSCHAFTERVERSAMMLUNGEN

25 Okt

Chaos auf den Gesellschafterversammlungen der V Plus 2 und 3 Fonds. Geschäftsführende Kommanditistin und Treuhänderin torpedieren Beschlussfassung

Pressemeldung der Firma CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB

Am 14.10.2016 fanden in München die außerordentlichen Gesellschafterversammlungen der V + GmbH & Co. Fonds 2 KG und der V + GmbH & Co. Fonds 3 KG statt. Geplant war eigentlich, dass die Gesellschafter über die Zukunft ihrer Fonds entscheiden sollten. So sah die Tagesordnung u.a. die Beschlussfassung zur Einleitung der Abstimmung über die Liquidation der Gesellschaft und die Auswechslung der Komplementärin vor. Nach Eröffnung der jeweiligen Gesellschafterversammlung musste die Geschäftsführung des jeweiligen Fonds jedoch feststellen, dass die Treuhänderin und die geschäftsführende Kommanditistin nicht anwesend waren. Damit war die Gesellschafterversammlung nicht beschlussfähig, die geplante Gesellschafterversammlung konnte daher nur noch als bloße „Informationsveranstaltung“ fortgeführt werden. Der Unmut der anwesenden Anleger auf der Gesellschafterversammlung war daher verständlicherweise groß.

Im Rahmen der weiteren Veranstaltung berichteten der Geschäftsführer Herr Brunner und die KVG (Xolaris) u.a. über die Bewertung des Portfolios und der neu getätigten Investitionen. Interessant war u.a., dass die Fonds zwischenzeitlich Klage gegen die M 1 Factroring GmbH eingereicht haben, da fällige Rückzahlungsansprüche aus der Schuldverschreibung noch immer nicht gezahlt worden sind.

Erschreckend war, dass nach Auskunft der Xolaris ein Anteil in Höhe von € 100 an der V + GmbH & Co. Fonds 2 KG derzeit lediglich einen Wert von gut € 12 (NAV) hat. Ein Anteil in Höhe von € 100 an der V + GmbH & Co. Fonds 3 KG weist derzeit nur einen Wert von gut € 13 (NAV) auf. Auch dies zeigt nach Auffassung der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, dass es sich bei der Investition in die V + GmbH & Co. Fonds 2 KG und die V + GmbH & Co. Fonds 3 KG um ein riskantes Investment handelt. In letzter Zeit mehren sich in der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte Anfragen von Anlegern diverser V + Fonds, die erklären, bei Erwerb nicht ausreichend über Risiken der Beteiligung aufgeklärt worden zu sein.

Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung stehen dem Anleger dann zu, wenn er nicht „anleger- und objektgerecht“ beraten wurde. Im Rahmen der anlegergerechten Beratung darf dabei z.B. gegenüber einem konservativen Anleger ohne Fachwissen nur eine Anlage empfohlen werden, bei der Risiken weitgehend ausgeschlossen sind. Im Rahmen der objektgerechten Beratung muss der Anleger ausführlich und verständlich über die bestehenden Risiken des Anlageprodukts, wie das Verlustrisiko oder die fehlende Handelbarkeit, aufgeklärt werden. Kommen die Berater dieser Pflicht nicht oder nur eingeschränkt nach, bestehen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich Schadensersatzansprüche. In diesem Fall kann der betroffene Anleger nicht nur die Rückabwicklung seiner Anlage und Auszahlung des Anlagebetrages (abzüglich erhaltener Ausschüttungen) geltend machen, sondern darüber hinaus auch noch die Zinsen für eine ansonsten getätigte Alternativanlage beanspruchen. Anleger, die sich fehlerhaft beraten fühlen, sollten sich daher an eine spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei wenden, so Rechtsanwalt Alexander Kainz von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Standorten in München und Berlin.



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CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert geschädigten Investoren ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte sind deshalb mit der Funktionsweise von Finanzprodukten der geregelten und ungeregelten Märkte bestens vertraut, als Kapitalmarktrechtspezialisten ausgewiesen und verfügen über langjährige, d.h. zum Teil mehr als zehnjährige, einschlägige Justizerfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, ist mit Alexander Kainz seit 2008 ein weiterer Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten zwölf Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefasst: Wir können Klagen.


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