Ein Sparbuch schützt bei Vermieterpleite
28 Okt
Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Wer eine neue Wohnung mietet, ärgert sich häufig über die zu entrichtende Mietkaution. Selbstverständlich ist diese als Sicherheit für den Vermieter notwendig und somit auch gerechtfertigt. Allerdings sollten Mieter darauf achten, dass ihre Kaution auf einem ausgewiesenen Sonderkonto angelegt wird, raten ARAG Experten. Geschieht dies nämlich nicht und das Geld ist entweder bar übergeben worden oder direkt auf das Konto des Vermieters eingegangen, ist es im Falle der Vermieterinsolvenz futsch, entschied der Bundesgerichtshof (BGH, Az.: IX ZR 132/06). Neben dem Sonderkonto kann auch eine Bankbürgschaft oder ein selbst angelegtes und an den Vermieter verpfändetes Sparbuch als Mietsicherheit dienen, wenn der Vermieter damit einverstanden ist.
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