Sanktionen: Bestrafung um der Bestrafung willen?

30 Nov

Hartz-IV-Sanktionen: Druckmittel, um was zu bewirken?

Pressemeldung der Firma Deutscher Schutzverband gegen Diskriminierung e.V.

Ist die Sanktion eine wirksame Waffe gegen die Unwilligkeit oder die Lethargie von Arbeitslosen? Sollte man sie abschaffen, oder ist sie ein wirksames Druckmittel? Und falls ja, um was zu bewirken? Das seien falsche Fragen, behauptet Uwe Hoffmann, Geschäftsführer des Deutschen Schutzverbandes gegen Diskriminierung e. V. (DSD) und fragt, wo nach dem angeblichen Wirtschaftswachstum das Beschäftigungswachstum bleibt.

Aktuell wird lautstark über den Vorschlag zweier politischer Fraktionen diskutiert, die die Sanktionspraxis der Jobcenter abschaffen wollen. Und sofort melden sich Bedenkenträger zu Wort. Uwe Hoffmann, Geschäftsführer des DSD (www.mehr-hartz4.net): „Vermeintliche Experten und praxisferne Politiker kontern dann sehr gerne, dass man eine Handhabe gegen Unwillige bräuchte. Ohne Sanktionen sei dieses System unfair gegenüber denen, die es bezahlen. Davon, dass die Sanktionspraxis verfassungsrechtlich mehr als bedenklich ist, ist nichts zu lesen.“

Ja, es mag Menschen geben, die Sozialleistungen oder Hartz IV beziehen und nicht ehrlich sind. Und ja, es mag auch Hartz-IV-Bezieher geben, die ihr Dasein genießen und andere Menschen auslachen, die arbeiten gehen und trotzdem nicht mehr haben. Diese Menschen sind aber nicht die Regel, sie sind die Ausnahme.

Über 70 Prozent der Sanktionen werden wegen Meldeversäumnissen verhängt. Das sind die so genannten kleinen Sanktionen (10 Prozent des Regelsatzes werden vorübergehend gestrichen). Wenn man die oft fraglichen amtsärztlichen Termine außer Acht lässt, geht es hauptsächlich um Besprechungen mit dem Leistungsträger. „Und dort wird dem Leistungsbezieher immer wieder eingetrichtert, dass er sich bemühen müsse und mehr Bewerbungen schreiben müsse“, so Hoffmann. Oder man rede mit ihm über mehr oder weniger sinnvolle Beschäftigungs- und Weiterbildungsmaßnahmen, so der DSD-Geschäftsführer.

Dass Menschen, denen seit Jahren kein vernünftiger Job angeboten wurde, dort am liebsten gar nicht mehr hin gehen, „weil es nichts bringt“, ist verständlich. Uwe Hoffmann: „Wenn jemand ermahnt wird, er soll doch monatlich 15 Bewerbungen schreiben, dann muss man auch einmal ehrlich sehen, dass es in Deutschland pro Jahr nur rund 500.000 sozialversicherungspflichtige Stellen gibt. Würde jeder Arbeitslose monatlich 15 Bewerbungen schreiben, so wären das im Jahr mehr als eine Milliarde!“ Für jede offene Stelle würden dann mehr als 2.000 Bewerbungen von Arbeitslosen eintreffen. „Das ist eine absurde und realitätsfremde Forderung“, so Hoffmann. „Es wird immer vom Wirtschaftswachstum gesprochen. Mir ist ein Beschäftigungswachstum viel wichtiger.“, sagt der DSD-Geschäftsführer.

Im Jahr 2015 haben die Jobcenter und Arbeitsagenturen etwas mehr als 7 Millionen Vermittlungsvorschläge herausgegeben, 76.000 davon waren erfolgreich. Wenn man die Verwaltungskosten der Arbeitslosigkeit (4,7 Milliarden Euro/Jahr) durch die vermittelten Stellen dividiert, so kostet jeder erfolgreiche Vermittlung mehr als 60.000 Euro. Uwe Hoffmann: „ Wenn der Jobcenterberater eine Stelle vermittelt hat und den Arbeitslosen mit ‚auf Wiedersehen’ verabschiedet, so ist das sehr oft eher eine hellseherische Leistung, als ein Gruß.“

Übrigens: Gegen Sanktionen kann man sich wehren; in vielen Fällen werden sie auch zurückgenommen, wenn sich ein Anwalt oder ein Sozialgericht einmischt. Wenn Sie Hilfe brauchen: HIER klicken.



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07743 Jena
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