Big Data – „Echt unheimlich“

14 Dez

Der Begriff hat Potential auf das Wort des Jahres: "Big Data" ist aktuell in aller Munde

Pressemeldung der Firma Rechtsanwälte Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum Partnerschaft

Hinter „Big Data“ verbirgt sich die theoretische Möglichkeit, durch das Auswerten gigantischer Datenmengen und gezielter Zielgruppenansprache und -beeinflussung z.B. in sozialen Netzwerken Werbe- und Marketing-Ziele zu erreichen. Angeblich soll ein Big-Data-Anbieter im Auftrag von Donald Trump so dessen Wahlsieg herbeimanipuliert haben, auch der englische Brexit soll durch „Big Data“-Unterstützung das überraschende Ergebnis gebracht haben.

Ob im aktuellen Fall Fake oder nicht: Big Data beschreibt das Phänomen, dass Internetuser exakt analysierbar und im größeren Rahmen auch manipulierbar sind. Big Data beweist aber auch, dass im Internet Nachrichten gerne geglaubt werden, insbesondere auch von Leuten, die es eigentlich besser wissen müssten.

Unterm Strich: Das ganze entpuppt sich zunehmend als überaus wirksame Werbekampagne für ein Unternehmen, das sich mit solchen Themen befasst. Aber unter dem Strich bleibt verwertbares übrig:

Für Arno Lampmann, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Partner bei LHR – Kanzlei für Marken, Medien, Reputation ist nur die Dimension verwunderlich, nicht aber die Tatsache, dass es möglich ist, Benutzergruppen zu manipulieren und dadurch die Reputation von Menschen und Unternehmen erheblich zu beeinflussen und gesellschaftliche wie politische Weichenstellungen vorzunehmen. Lampmann: „Ich finde das wie viele andere Kommentatoren auch unheimlich.“

Folge der vermehrt zum Thema „Big Data“ aufkommenden Diskussion muss jetzt sein, Internet-Ereignisse, seltsame Bewegungen und auf den ersten Blick nicht erklärliche Massenphänomene kritisch zu hinterfragen und vor allem im rechtlichen Bereich den Fokus auch auf Verletzungen des Persönlichkeitsschutzes und vor allem des fairen Wettbewerbs zu legen. Lampmann: „Big Data beschreibt ein Phänomen, das sich durch bestehende Datenschutz-Thematik überhaupt nicht mehr regulieren lässt und im Ernstfall zur vierten Macht im Staate werden kann.“

Wer den Verdacht hegt, durch gezielte Manipulationen angegriffen zu werden und um Marke oder Persönlichkeit fürchtet, der sollte zeitnah reagieren, der Sache auf den Grund gehen und die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen, bevor größerer Schaden entsteht, der auch durch Schadensersatz nicht mehr zu begleichen ist. „Big Data wird aber in Zukunft auch vermehrt genutzt werden, um die eigene Position im Wettbewerb zu stärken. Welche Maßnahmen hier unter das UWG fallen ist aber rechtlich nicht exakt geklärt – da wird man seitens des Gesetzgebers nacharbeiten müssen!“



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Rechtsanwälte Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum Partnerschaft
Stadtwaldgürtel 81-83
50935 Köln
Telefon: +49 (221) 2716733-0
Telefax: +49 (221) 2716733-33
http://www.lhr-law.de

Ansprechpartner:
Arno Lampmann
Partner
+49 (221) 2716733-0



Dateianlagen:
    • (Bild: ©Coloures-pic - Fotolia.com)
Rechtsanwalt Arno Lampmann ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und als Partner bei LHR - Kanzlei für Marken, Medien, Reputation - Ansprechpartner für alle Themen des Wettbewerbsrechts.


Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.