Strafe für Hoverboard-Fahrer

14 Dez

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Der Fahrer eines sogenannten Hoverboards muss einen Strafbefehl in Höhe von 1.200 Euro nicht zahlen. Er war mit seinem Hoverboard auf einem Bürgersteig unterwegs gewesen, als ihn die Polizei erwischte. Die durch Gewichtsverlagerung gesteuerten Hoverboards sind im Straßenverkehr nicht zugelassen. Zwar habe sich der 40-Jährige des fahrlässigen Gebrauchs eines unversicherten Kraftfahrzeugs schuldig gemacht, erklärte der Amtsrichter. Allerdings konnte der Betroffene dem Gericht einen gültigen Führerschein vorlegen, so dass der Mann – anders als von der Anklage angenommen – nicht ohne Fahrerlaubnis unterwegs gewesen war. Es blieb daher bei einer Strafe von „nur“ 450 Euro, so die ARAG Experten (AG Düsseldorf, Az. 412 Cs 206/16).



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9890-1436
Telefax: +49 (211) 963-2850
http://www.arag.de

Ansprechpartner:
Brigitta Mehring
Pressereferentin
+49 (211) 963-2560



Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.