Strafe für Hoverboard-Fahrer
14 Dez
Der Fahrer eines sogenannten Hoverboards muss einen Strafbefehl in Höhe von 1.200 Euro nicht zahlen. Er war mit seinem Hoverboard auf einem Bürgersteig unterwegs gewesen, als ihn die Polizei erwischte. Die durch Gewichtsverlagerung gesteuerten Hoverboards sind im Straßenverkehr nicht zugelassen. Zwar habe sich der 40-Jährige des fahrlässigen Gebrauchs eines unversicherten Kraftfahrzeugs schuldig gemacht, erklärte der Amtsrichter. Allerdings konnte der Betroffene dem Gericht einen gültigen Führerschein vorlegen, so dass der Mann – anders als von der Anklage angenommen – nicht ohne Fahrerlaubnis unterwegs gewesen war. Es blieb daher bei einer Strafe von „nur“ 450 Euro, so die ARAG Experten (AG Düsseldorf, Az. 412 Cs 206/16).
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