LogisFonds I AG (vormals Garbe Logimac AG) soll liquidiert werden

20 Dez

CLLB: Anleger sollen über die Liquidation der LogisFonds I AG (Garbe Logimac AG) zum 31.01.2017 abstimmen - parallel hierzu fordert die LogisFonds I AG angeblich negative Auseinandersetzungsguthaben zum 03.01.2017 ein

Pressemeldung der Firma CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB

Die LogisFonds I AG hat in einem Rundschreiben an ihre stillen Gesellschafter mitgeteilt, dass die Liquidation der stillen Gesellschaft zum 31.01.2017 zur Vermeidung weiterer Verluste der Gesellschaft beschlossen werden soll.

Die Gesellschaft verfüge – so der Vorstand – über kein Grundvermögen mehr und das bisherige Geschäftsmodell könne mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand nicht mehr profitabel betrieben werden.

Zeitgleich fordert die LogisFonds I AG stille Gesellschafter der LogisFonds I AG (vormals Garbe Logimac AG), welche Ihre Beteiligung bereits wirksam gekündigt haben, dazu auf, angeblich errechnete negative Auseinandersetzungswerte bis zum 03.01.2017 an die LogisFonds I AG zu bezahlen.

CLLB Rechtsanwälte empfehlen: Anleger sollten die Zahlungsaufforderungen auf ihre Richtigkeit prüfen (lassen) und die behaupteten Ansprüche gegebenenfalls qualifiziert zurück zu weisen.

Rechtsanwalt Dr. Henning Leitz von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte meint, dass die behaupteten Forderungen der LogisFonds I AG überhaupt nicht nachvollzogen werden können; insbesondere erschließt sich anhand der Zahlungsaufforderungen nicht, ob die Abfindungsbeträge entsprechend der Vorgaben des Gesellschaftsvertrages ermittelt wurden. „Nach den uns bislang vorliegenden Aufforderungsschreiben der LogisFonds I AG erschließt sich nicht, wie sich die behaupteten Beträge ermitteln und zusammensetzen und dass die Vorgaben des Gesellschaftsvertrages eingehalten wurden“ so Dr. Henning Leitz von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Standorten in München und Berlin.

Ferner stellt sich die Frage, ob Anleger nicht mit einem Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Aufklärung gegen die behauptete Forderung aufrechnen können, wenn sie anlässlich der Empfehlung zum Erwerb der Beteiligung gerade über den Umstand, dass etwaige Ausschüttungen gewinnunabhängig erfolgen und gegebenenfalls zurückbezahlt werden müssen, nicht aufgeklärt wurden.

Auch andere Rothmann – Fonds hatten in der Vergangenheit versucht und versuchen nach wie vor, behauptete negative Abfindungsguthaben gegen Anleger nach erfolgter Kündigung und Beteiligungsbeendigung außergerichtlich und gerichtlich geltend zu machen.

CLLB Rechtsanwälte vertreten bereits seit vielen Jahren Anleger sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich bei der Abwehr von Ansprüchen gegen Fondsgesellschaften wegen der diesen angeblich zustehenden negativen Abfindungsguthaben. Es konnten bereits in mehreren Prozessen Klageabweisungen sowie Klagerücknahmen der Fondsgesellschaften zugunsten der von CLLB Rechtsanwälte vertretenen Anleger erreicht werden.

Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertritt bereits mehrere Anleger der LogisFonds I AG und wurde mit der Forderungsabwehr beauftragt.



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB
Liebigstraße 21
80538 München
Telefon: +49 (89) 552999-50
Telefax: +49 (89) 552999-90
http://www.cllb.de

Ansprechpartner:
Dr. Henning Leitz
+49 (89) 552999-50



Dateianlagen:
    • CLLB
CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert geschädigten Investoren ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte sind deshalb mit der Funktionsweise von Finanzprodukten der geregelten und ungeregelten Märkte bestens vertraut, als Kapitalmarktrechtspezialisten ausgewiesen und verfügen über langjährige, d.h. zum Teil mehr als zehnjährige, einschlägige Justizerfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, ist mit Alexander Kainz seit 2008 ein weiterer Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten zwölf Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefasst: Wir können Klagen.


Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.