Rauchmelder: Vermieter und Mieter in der Pflicht
22 Dez
ARAG Verbrauchertipps zu Rauchmeldern / ARAG Experten über die Lebensretter an der Decke
Klar ist, dass Rauchmelder und deren Montage Geld kosten. Zuständig sind bei Neubauten immer die Bauherren, bei Bestandsbauten die Eigentümer beziehungsweise Vermieter. Einzige Ausnahme ist Mecklenburg-Vorpommern, wo die Montage der Rauchmelder den Mietern obliegt. Weil die Kosten für Rauchmelder vergleichbar mit denen für Wasser- und Wärmezähler sind, entschied das Landgericht Magdeburg, dass Vermieter die Kosten für die Anmietung und Wartung auf die Nebenkosten umlegen können (Az.: 1 S 171/11). Das aber sehen nicht alle Richter so und haben in anderen Fällen auch schon gegen eine Umlegung entschieden. Mieter müssen im Gegenzug den Einbau zulassen, auch, wenn Sie selbstständig schon Rauchmelder installiert haben. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden, weil durch einen einheitlichen Einbau und einheitliche Wartung ein hohes Maß an Sicherheit im gesamten Gebäude gewährleistet wird. Gegen das Vorhaben seiner Wohnungsbaugesellschaft hatte ein Mieter mit dem Verweis auf selbst installierte Geräte geklagt – vergebens (BGH, Az.: VIII ZR 290/14)
Mehr zum Thema unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/heim-und-garten/
Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9890-1436
Telefax: +49 (211) 963-2850
http://www.arag.de
Ansprechpartner:
Brigitta Mehring
Pressereferentin
+49 (211) 963-2560