Immer schön sprechen vor Gericht!

30 Dez

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Wer zu verbalen Entgleisungen neigt, sollte sich zumindest vor Gericht beherrschen. Denn dort gilt: Immer schön sachlich bleiben, sonst wird es teuer! Dabei ist nach Auskunft der ARAG Experten nicht entscheidend, wen man verbal attakiert: Ob Richter, gegnerischen Rechtsbeistand oder den Gegner selbst – wer unangemessen schimpft, muss mit einem saftigen Ordnungsgeld rechnen. In einem konkreten Fall reichten bereits die Worte „Wenn ich die zwei Fratzen da drüben sehen muss …“. Einer der beiden Streithähne hatte sie seinem Anwalt zugeflüstert. Gemeint war sein juristischer Gegner. Sein Pech: Die Richter hatten gute Ohren und keinerlei Sinn für solche verbalen Eskapaden. Sie verhängten ein Ordnungsgeld von 200 Euro und waren auch nicht gewillt, die Strafe auszusetzen, als sich der Rüpel einen Tag später für seinen Ausrutscher entschuldigte (Oberlandesgericht Karlsruhe, Az.: 11 W 75/16).



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