Neue Winterdienst-Firma muss keine Altlasten übernehmen
24 Jan
Wer selbst schon einmal den Schneeschieber geschwungen hat, weiß: Frischer Schnee lässt sich am leichtesten räumen. Ist die Schneedecke erst einmal festgetreten und hat sich zur Eisschicht verhärtet, kommt man mit der Schaufel nicht weiter, sondern muss die Schicht aufhacken. Das ist mühsam und kostet Zeit. Liegt der Winterdienst in den Händen eines Dienstleisters, kann diese Arbeit sogar enorme Kosten verursachen. Die ARAG Experten verweisen auf einen konkreten Fall, in dem eine mit dem Winterdienst beauftragte Firma ihrer Räumpflicht nicht nachgekommen war, so dass die Schneedecke hart und derart verdichtet war, dass sie aufgehackt werden musste. Dem Winterdienst-Unternehmen wurde gekündigt und ein neuer Dienstleister beauftragt. Die Mehrkosten von 630 Euro für das aufwändigere Aufhacken wurden dem Vorgänger in Rechnung gestellt, der die Kosten übernehmen musste (Verwaltungsgericht Berlin, Az.: 1 K 259.10).
Mehr zum Thema unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige/
Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9890-1436
Telefax: +49 (211) 963-2850
http://www.arag.de
Ansprechpartner:
Brigitta Mehring
Pressereferentin
+49 (211) 963-2560