Apothekenexklusive Kosmetik kann irreführend sein
25 Jan
Wer seine Kosmetika mit "apothekenexklusiv" bewirbt, muss vorsichtig sein
Pressemeldung der Firma medivendis Agentur
Denn sollten die Produkte über den sogenannten Graumarkt auch außerhalb von Apotheken erhältlich sein, ist eine solche Werbung irreführend, auch wenn der Werbende ausschließlich Depotverträge mit Apotheken hat. So entschied nun das Landgericht Hamburg.
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