Keine Haftung von Tierheim für Verletzungen

25 Jan

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Ein Paar hatte eine Katze aus dem Tierheim zur Probe mit nach Hause genommen. Als die Kläger die Transportbox öffneten, kratzte und biss der Stubentiger den Mann und die Frau. Bei beiden infizierten sich die Bisswunden, das Paar wurde einige Tage stationär behandelt. Vom Tierheim verlangte es mindestens 1.500 beziehungsweise 1.000 Euro Schmerzensgeld, Krankenhauskosten von 130 Euro und 400 Euro Anwaltskosten.  Das Paar hatte argumentiert, das Tierheim hätte davor warnen müssen, dass sich die Katze gegen den Transport wehrt. Vom Gericht hieß es jedoch: Dafür hätten die Mitarbeiter wesentlich besser als die Kläger über die Gefahr informiert sein müssen, dass die Katze beißen könnte. Da das Paar jedoch schon früher Katzen gehalten hatte, hätten auch die beiden Abholer mit einem Biss rechnen müssen. Auch die „allgemeine Tierhalter-Haftung“ des Tierheims greife in dem Fall nicht, denn da das Paar die Katze für eine Woche auf Probe mit nach Hause nahm, sei es für diese Zeit zum Halter der Katze geworden. Die Tierhalter-Haftung soll vor allem unbeteiligte Dritte schützen, so die ARAG Experten (AG Ansbach, Az.: 5 C 756/16).



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