Goldsparplan: CLLB erstreiten Erfolg für Anleger

15 Feb

Pressemeldung der Firma CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB

iFIS Islamic Gold Dinar Sparplan: Landgericht verurteilt Anlagegesellschaft, diesen nach Widerruf komplett rückabzuwickeln.

München, 15.02.2017 – Gute Nachrichten für Anleger in einen iFIS Islamic Gold Dinar Sparplan. Ein von CLLB Rechtsanwälte vertretener Anleger obsiegt vor dem Landgericht. Der von CLLB Rechtsanwälte vertretene Anleger schloss im Jahr 2013 einen iFIS Islamic Gold Dinar Sparplan ab, aufgrund dessen die ehemalige iFIS Capital GmbH (jetzt firmierend unter INAIA GmbH) jeden Monat für einen bestimmten Betrag Gold erwerben sollte. Nach Auffassung von CLLB Rechtsanwälte war der Anleger nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht aufgeklärt worden, weshalb der Anleger seine auf den Abschluss des Vertrags gerichtete Willenserklärung widerrufen hat; die iFIS Capital GmbH wies den Widerruf als aus ihrer Sicht nicht berechtigt zurück.

Das Gericht bestätigte nun die Auffassung der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte und verurteilte die zwischenzeitlich in INAIA GmbH umbenannte Gesellschaft dazu, den Vertrag rückabzuwickeln. Aufgrund des Urteils erhält der Anleger seine bisher eingezahlte Summe Zug um Zug gegen Übertragung des ihm zustehenden Goldbestandes zurück. Ferner muss er keine Zahlungen mehr auf den Goldsparplan leisten. Daneben sind auch die Kosten des Rechtsstreits von der INAIA GmbH zu tragen. In seinem Urteil führt das Gericht aus, dass die gegenständliche Widerrufsbelehrung in mehrfacher Hinsicht fehlerhaft sei und ein wirksamer Widerruf daher auch noch im Jahr 2015 möglich war.

„In vielen Fällen besteht für Anleger die Möglichkeit, sich durch einen Widerruf von einem Goldsparplan mit unter Umständen sehr hohen Kosten zu lösen und das gezahlte Geld vollständig zurück zu bekommen“, so Rechtsanwalt Dr. Henning Leitz von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte.

Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Sitz in München und Berlin rät allen Anlegern, die Goldsparpläne oder ähnliche langfristige Kapitalanlagen abgeschlossen haben, sich an einen auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu wenden und die rechtlichen Möglichkeiten für eine Rückzahlung des investierten Kapitals überprüfen zu lassen.

Pressekontakt: RA Dr. Henning Leitz, CLLB Rechtsanwälte, Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB, Liebigstr. 21, 80538 München, Tel. 089/552 999 50, Fax: 089/552 999 90, mail: kanzlei@cllb.de, www.cllb.de



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CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert geschädigten Investoren ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte sind deshalb mit der Funktionsweise von Finanzprodukten der geregelten und ungeregelten Märkte bestens vertraut, als Kapitalmarktrechtspezialisten ausgewiesen und verfügen über langjährige, d.h. zum Teil mehr als zehnjährige, einschlägige Justizerfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, ist mit Alexander Kainz seit 2008 ein weiterer Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten zwölf Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefasst: Wir können Klagen.


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