CEDAW: Parlamentarische Staatssekretärin Ferner präsentiert gleichstellungspolitische Bilanz

21 Feb

Anhörung zum 7./8. Staatenbericht in Genf

Pressemeldung der Firma Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Am 21. Februar 2017 hat die Bundesrepublik Deutschland vor dem CEDAW-Komitee der Vereinten Nationen ihren kombinierten 7./8. Staatenbericht zur Gleichstellungspolitik präsentiert.

In ihrer Eröffnungsrede vor dem CEDAW-Ausschuss in Genf betonte Parlamentarische Staatssekretärin Elke Ferner am 20. Februar: „Die Umsetzung tatsächlicher Gleichstellung nach den Vorgaben der CEDAW-Konvention von 1979, hat für die Bundesrepublik Deutschland einen hohen Stellenwert.“

Im Hinblick auf die aktuellen Entwicklungen in Deutschland seit Ende des letzten Berichtszeitraums (2007-2014) zog Elke Ferner eine positive Bilanz: „Auch wenn in keinem Land der Welt die de facto Gleichstellung zwischen Frauen und Männern erreicht ist, haben wir in dieser Legislaturperiode doch viele Fortschritte gemacht. Angefangen bei der Reform des Sexualstrafrechts über Gewaltschutz im Bereich Menschenhandel bis hin zum gesetzlichen Mindestlohn, von dem Frauen beispielsweise überproportional profitieren. Auch mit dem Gesetz zur gleichberechtigten Teilhabe in Führungspositionen ebenso wie mit dem Elterngeld Plus, der Familienpflegegesetz oder dem Ausbau der Betreuungsinfrastruktur haben wir die Rahmenbedingungen für eine partnerschafltiche Vereinbarkeit von Familie und Beruf und damit die gleichstellungspolitischen Verwirklichungschancen deutlich verbessert. Weitere Meilensteine sind das jetzt im parlamentarischen Verfahren befindliche Entgelttransparenzgesetz, mit dem wir das Lohn-Tabu in Deutschland brechen und einen großen Schritt zur Reduzierung des Gender-Pay Gaps machen werden. Auch das vom Bundesarbeitsministerium geplante Rückkehrrecht auf die bisherige Arbeitszeit (befristete Teilzeit) wird dafür sorgen, Frauen den Weg aus der Teilzeitfalle und hin zu mehr existenzsichernder Beschäftigung zu ebnen.“

Der kombinierte siebte und achte Staatenbericht der Bundesregierung wurde im Juni 2015 vom Bundeskabinett verabschiedet und umfasst den Berichtszeitraum 2007-2014. Er erläutert, welche Maßnahmen Deutschland in diesem Zeitraum zur Umsetzung der Gleichstellung der Frau getroffen hat. Die Bundesrepublik Deutschland erfüllt mit dem Bericht ihre Verpflichtung aus Artikel 18 des Frauenrechtsübereinkommens der Vereinten Nationen (VN), regelmäßig über die Umsetzung von Gleichstellung zu berichten.

Das Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (UN Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination Against Women – CEDAW) gehört zu den neun internationalen Menschenrechtsverträgen. Es wurde am 18. Dezember 1979 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen (VN) verabschiedet und inzwischen von 189 der 193 VN-Mitgliedstaaten bestätigt. Deutschland hat das Übereinkommen 1985 ratifiziert.

Die fünfstündige Anhörung am 21. Februar ist auch im Internet abrufbar: http://webtv.un.org/meetings-events/

Alle Dokumente zum Staatenberichtsverfahren einschließlich der Parallelberichte der Zivilgesellschaft finden Sie unter: http://tbinternet.ohchr.org/_layouts/treatybodyexternal/SessionDetails1.aspx?SessionID=1071&Lang=en

 



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