Testament nicht per E-Mail widerrufen
24 Feb
Pressemeldung der Firma ARAG SE
ARAG Experten weisen darauf hin, dass Erblasser ein Testament nicht einfach per E-Mail widerrufen können. Zwar ist es grundsätzlich möglich, seinen letzten Willen rückgängig zu machen. Das muss dann allerdings in der gleichen Form geschehen, wie das Erstellen des Testamentes – also entweder notariell oder eigenhändig. Und da eine eMail nun mal kein eigenhändig geschriebenes Dokument ist, ist ein solcher elektronischer Widerruf nicht wirksam (Kammergericht Berlin, Az.: 6 W 64/15).
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