Zum Netzwerkdurchsuchungsgesetz

12 Apr

Pressemeldung der Firma Rechtsanwälte Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum Partnerschaft

In Deutschland wird an einem verbindlichen Regelwerk namens „Netzwerkdurchsuchungsgesetz“ gearbeitet, um Hasskommentare und Fake-News u.a. in sozialen Netzwerken in die Schranken weisen zu können.

Rechtsanwalt Dr. Niklas Haberkamm, Partner bei LHR – Kanzlei für Marken, Medien, Reputation: „Es geht nicht darum, neue Straftatbestände zur Sanktionierung von Hasskommentaren oder Hate Speech im Internet zu erfinden. Die aktuelle Gesetzeslage reicht diesbezüglich aus und Beiträge, die von der Meinungsfreiheit gedeckt sind, müssen auch weiterhin akzeptiert werden. Es geht vielmehr darum, bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen schnell reagieren zu können und Löschungen effektiv durchzusetzen. Dabei werden folgerichtig die Seitenbetreiber, insbesondere Facebook, in die Verantwortung genommen.“

„Mit unserem Gesetzentwurf konkretisieren wir die bestehenden Pflichten zur Löschung von Hasskriminalität und strafbaren Falschnachrichten“, wird Bundesjustizminister Heiko Maas in der Tagesschau zitiert. Und weiter: „Die Anbieter sozialer Netzwerke stehen in der Verantwortung, wenn ihre Plattformen missbraucht werden, um Hasskriminalität und strafbare Falschnachrichten zu verbreiten.“ Maas ist enttäuscht darüber, dass es auf freiwilliger Basis kaum ein Entgegenkommen der Netzwerkbetreiber gab. Demnächst sollen Bußgelder in Höhe von bis zu 50 Millionen Euro drohen und Facebook & co. gefügig machen. Dr. Haberkamm: „Das dürfte die Reaktionszeiten der Verantwortlichen deutlich erhöhen.“

Der Gesetzentwurf hat noch Ecken und Kanten und wird aktuell von der Opposition als nicht ausreichender Schnellschuss bezeichnet. So wird vermutet, dass Social-Media-Anbieter aus Angst vor hohen Strafen demnächst besser gleich alles löschen und der Meinungsfreiheit im Netz durch das neue Gesetz ein echter Bärendienst erwiesen wird. Das Gesetz kann frühestens im Juni 2017 vom Bundestag beschlossen werden

Dr. Haberkamm: „Die Initiative ist grundsätzlich zu begrüßen, weil ein Weltkonzern wie Facebook sich seiner Verantwortung nicht entziehen darf und bei Rechtsverletzungen unverzüglich reagieren muss. Letztlich müssen es aber immer die Gerichte bleiben, die entscheiden, welche Inhalte zulässig und welche rechtsverletzend waren. Würde man diese Entscheidungskompetenz nun auf Facebook übertragen wollen, wäre das ein katastrophales Zeichen und würde die Machtstellung von Facebook unzulässig noch weiter ausbauen.“

Rechtsanwalt Dr. Niklas Haberkamm, LL.M. oec. ist Mitverfasser des Grünbuchs der österreichischen Regierung zum Thema „Digitale Courage“ und hat die Österreichische Bundesregierung zum Umgang mit Hassreden im Internet beraten.



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Rechtsanwalt Dr. Niklas Haberkamm ist als Partner bei LHR - Kanzlei für Marken, Medien, Reputation - Ansprechpartner für alle Themen des Wettbewerbsrechts.


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