Autokredit Widerruf – Stiftung Warentest sieht lukrative Rückgabe-Chance bei Finanzierung des PKW durch ein Darlehen

5 Mai

Pressemeldung der Firma Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Die auf das Bank-und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH macht für Darlehensnehmer von Autokrediten aufgrund fehlerhafter Widerrufsbelehrungen Ansprüche geltend. Erste Gerichtsverfahren laufen bereits.

Wie die Stiftung Warentest erst kürzlich berichtete, haben Verbraucher, die ihr Fahrzeug über einen Kredit finanziert haben, eine lukrative Möglichkeit, sich aus dem Kreditvertrag zu lösen und das Fahrzeug ohne Wertverlust zurückzugeben. Dies gilt für Verträge, die ab dem 14.06.2017 geschlossen wurden. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit insgesamt 5 Fachanwälten für Bank-und Kapitalmarktrecht hat verschiedene Widerrufsbelehrungen überprüft und kommt zu dem Ergebnis, dass diese oft Fehler enthalten. Die Folge davon ist, dass den Verbrauchern bei einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung ein ewiges Widerrufsrecht zusteht. Dies bedeutet, dass der Vertrag, auch wenn er bereits abgelöst wurde, nach Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist weiterhin widerrufen werden kann.

In diesem Fall erhält der Verbraucher eine Anzahlung, die gezahlten Raten zurück und muss künftig keine Raten mehr an die Bank zahlen. Im Gegenzug muss er der Bank das Auto übergeben. Eine Nutzungsentschädigung muss er nicht bezahlen, so dass der Verbraucher durch diese Variante kostenlos über Jahre den PKW gefahren ist. Deshalb bezeichnet die Stiftung Warentest die Widerrufsmöglichkeit als lukratives Geschäft für einen Verbraucher eines Autokredits.

Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist bundesweit die führende Kanzlei im VW Abgasskandal mit mehr als 30.000 Geschädigten und außerdem eine der renommiertesten Kanzleien im Bank- und Kapitalmarktrecht auf Verbraucherseite. In zahlreichen Fällen wurde gegen die Volkswagen Bank bzw. deren Zweigniederlassungen Seat Bank, Audi Bank oder Skoda Bank Klage aus einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung eingereicht. Erste Urteile sind demnächst zu erwarten.

Verbraucher, die einen Autokredit abgeschlossen haben, ist daher dringend anzuraten, die Widerrufsbelehrung von einem Experten auf Fehler überprüfen zu lassen. Es ist empfehlenswert, einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aufzusuchen, da dieser entsprechendes Spezialwissen vorweisen kann.

Hier klicken für die kostenfreie Erstberatung

https://www.dr-stoll-kollegen.de/…



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Einsteinallee 3
77933 Lahr
Telefon: +49 (7821) 923768-0
Telefax: +49 (7821) 923768-889
http://www.dr-stoll-kollegen.de

Ansprechpartner:
Dr. Ralf Stoll
Geschäftsführer
+49 (7821) 9237680



Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.