Neugierigen Mitarbeitern droht Entlassung
26 Mai
Arbeitnehmer, die mit sensiblen Daten arbeiten, sind zu besonderem Geheimnisschutz verpflichtet. Dies gilt nach Angaben von ARAG Experten auch für Mitarbeiter eines Bürgeramtes, in dem die Melderegisterdaten sämtlicher gemeldeten Einwohner erfasst werden. Wer sich nicht an das Datengeheimnis hält, riskiert nicht nur eine fristlose Kündigung, sondern auch eine strafrechtliche Verurteilung. In einem konkreten Fall hatte eine Angestellte eines Bürgeramtes aus Neugier gleich unzählige Male die Daten ihr bekannter Personen abgerufen. Zudem hatte sie einem Bekannten einen Freundschaftsdienst erwiesen, indem sie ihm Daten seiner Ex-Frau weiterleitete, damit er Unterhaltsstreitigkeiten regeln konnte. Doch der massenhafte Abruf von Meldedaten flog auf und die Mitarbeiterin zu Recht fristlos raus (Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Az.: 10 Sa 192/16). Auch strafrechtlich hatte der Fall Konsequenzen für die Angestellte: Sie wurde wegen Verstoßes gegen das Berliner Datenschutzgesetz verurteilt.
Mehr zum Thema unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/job-und-finanzen/
Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9890-1436
Telefax: +49 (211) 963-2850
http://www.arag.de
Ansprechpartner:
Brigitta Mehring
Pressereferentin
+49 (211) 963-2560