Unfall durch Ausweichmanöver – wer haftet?

26 Mai

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Verkehrsteilnehmer, die als Helfer bei einem Unfall verletzt werden, stehen nach Angaben der ARAG Experten unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Genauso verhält es sich, wenn jemand durch ein Ausweichmanöver versucht, einen Zusammenstoß zu vermeiden und genau dabei verunfallt. In einem konkreten Fall hatte ein Motorradfahrer versucht, einem Radler, der ihm die Vorfahrt genommen hatte, auszuweichen. Dabei stürzte der motorisierte Fahrer und verletzte sich schwer. Nachdem sich die Unfallkasse jedoch zunächst weigerte, das Ereignis als entschädigungspflichtigen Arbeitsunfall anzuerkennen – immerhin war der Motorradfahrer privat unterwegs, als der Unfall geschah – sprachen die Richter ein Machtwort. Und danach steht ein Unfallopfer unter anderem dann unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn es andere Personen vor einer erheblichen Gefahr rettet. Und genau dies hatte der Motorradfahrer mit seinem spontanen Ausweichmanöver getan (Sozialgericht Dortmund, Az.: S 17 U 955/14).

Mehr zum Thema unter:

https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/auto-und-verkehr/



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9890-1436
Telefax: +49 (211) 963-2850
http://www.arag.de

Ansprechpartner:
Brigitta Mehring
Pressereferentin
+49 (211) 963-2560



Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.