Autounfall im Ausland: So verhalten Sie sich richtig

22 Jun

ARAG Experten geben wichtige Hinweise für das Verhalten nach einem Unfall

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Bald beginnen überall in Deutschland die Sommerferien. Viele Familien werden wieder mit dem Pkw in den Urlaub fahren. Die schönsten Wochen des Jahres können aber schnell zum Debakel werden, wenn man mit dem Auto einen Unfall hat. Und nach dem Crash geht’s mit den Problemen erst so richtig los: Sprachbarrieren, unbekannte Verwaltung, Papierflut und eventuell sogar ein endloses juristisches Nachspiel. ARAG Experten geben wichtige Hinweise für das Verhalten nach einem Unfall:

Mit diesen Dokumenten können Sie vorbeugen

Damit Sie bei einem Unfall im Ausland bestens gewappnet sind, sollten Sie bei Reiseantritt an die folgenden Dokumente denken:

Europäischer Unfallbericht

„Grüne Karte“ (erhältlich bei Ihrer Versicherung – in einigen Ländern erforderlich)

Schutzbrief

Auslands-Krankenversicherung

Vollkasko-Versicherung

Wenn ein Unfall passiert ist

Wichtigste Regel: Geben Sie kein Schuldanerkenntnis ab.

Rufen Sie die Polizei!

Ist das gegnerische Fahrzeug im Ausland zugelassen, fragen Sie nach einem Versicherungsnachweis oder ggf. nach der „Grünen Karte“ des Unfallgegners.

Fotografieren Sie mit dem Handy oder einer Kamera die Unfallstelle und einzelne Details.

Fertigen Sie ein Unfallprotokoll an. Dabei hilft der „Europäische Unfallbericht“

Melden Sie umgehend den Schaden Ihrer eigenen Autohaftpflichtversicherung, spätestens innerhalb einer Woche. Auch wenn der andere für den Unfall verantwortlich zu sein scheint.

Organisieren Sie die Schadensregulierung! Das müssen Sie nicht direkt während des Urlaubs machen, sondern können es gelassen von zu Hause aus tun. Über den Zentralruf der Autoversicherer (bundeseinheitliche Nummer: 0800/250 260 0) gelangen Sie in Kontakt mit der Versicherung des Unfallgegners. Spätestens jetzt ist es nützlich, alle Unterlagen (Unfallbericht, Unfallbestätigung, evtl. grüne Versicherungskarte des Unfallgegners) parat zu haben.

Die Grüne Versicherungskarte

Die Grüne Versicherungskarte ist in der gesamten EU als Einreisedokument überflüssig. Durch das Kennzeichenabkommen reicht das amtliche Kennzeichen Ihres Fahrzeugs im Ausland weitgehend als Nachweis für die Kfz-Haftpflichtversicherung aus. Sie brauchen sie nur noch bei Fahrten in einige osteuropäische Länder und die Türkei. Dort ist sie allerdings ein unverzichtbares Einreisedokument. ARAG Experten empfehlen, einen entsprechenden Versicherungsnachweis und ggf. die grüne Versicherungskarte mit sich zu führen. Auch wenn Sie die Grüne Karte nicht in allen Ländern zur Einreise oder bei einem Unfall benötigen, ist sie ein hilfreicher Reisebegleiter. Sie bekommen sie bei Ihrem Versicherer.

Mehr zum Thema:

https://www.arag.de/rund-ums-recht/rechtstipps-und-urteile/auto-und-verkehr/  



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