Schuldnerberatung Insolvenz-Fach-Center hilft schnell und unbürokratisch aus der Schuldenfalle
27 Jun
Jeder Verbraucher, der überschuldet ist, kann sich keine langen Wartezeiten bei den stattlichen Schuldnerberatungsstellen leisten. Hier muss eine schnelle Hilfe erfolgen.
Das Insolvenz-Fach-Center leistet schnelle Hilfe durch kurzfristigeTermine.
Wir sind geeignete Stelle nach § 305 Abs. 1 Nr. 1 der Insolvenzordnung durch staatliche Anerkennung der Regierung von Oberbayern mit Hauptsitz in München und Geschäftsstellen in Dortmund, Stuttgart, Frankfurt, Neuwied und Berlin.
Unser Insolvenz-Fach-Center versteht sich als moderne Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle mit qualifizierten, spezialisierten und sehr erfahrenen Beratern und bietet ohne lange Wartezeiten auf einen Termin schnelle Hilfe von der Krisenintervention bis hin zum Eröffnungsbeschluss eines Insolvenzverfahrens innerhalb weniger Wochen.
Wir beraten und vertreten insbesondere Privatpersonen und Selbständige, die sich für ihre Schuldenbereinigung für ein Insolvenzverfahren entschieden haben. Um ein Insolvenzverfahren zu vermeiden, bieten wir als sogenannte staatlich anerkannte Schuldnerberatungsstelle selbstverständlich auch die “klassische” Schuldnerberatung an und erarbeiten außergerichtliche Schuldenbereinigungspläne und Vergleiche mit den Gläubigern.
Unsere Tätigkeit und Betreuung reicht dabei vom kostenlosen Erstberatungsgespräch bis hin zur endgültigen Restschuldbefreiung. Denn bei einem Insolvenzverfahren vertreten wir Sie auf Wunsch auch im gerichtlichen Verfahren über den gesamten Zeitraum von 3, 5 oder 6 Jahren.
Unser vordringlichstes Ziel ist stets und ausschließlich, dass Sie endlich wieder sorgen-/ und schuldenfrei leben können. Gerade das Verständnis für Ihre Sorgen und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zeichnen uns aus. Vor Ihrem ersten Besuch brauchen Sie daher keine Angst zu haben, es erwartet Sie ein freundliches und kompetentes Team mit langjähriger Erfahrung. Wie auch immer Ihre Schulden entstanden sind, Vorwürfe oder Belehrungen sind für uns tabu.
Bei der Schuldner- und Insolvenzberatung steht heutzutage nicht mehr der sozialpädagogische, sondern vielmehr der fachlich qualifizierte Bereich im Fokus. Da es keine Ausbildung zum Schuldner- oder Insolvenzberater gibt, muss sich der Verbraucher an objektiven Qualitätsmerkmalen orientieren können.
Achten Sie daher bei der Wahl Ihrer Beratungsstelle – egal ob staatlich anerkannt oder privat – darauf, dass Ihr Berater (Schuldner- und Insolvenzberatungsfachkräfte sollten über umfassende Kenntnisse der Insolvenzordnung und der jeweils aktuellen Rechtsprechung verfügen) eine fachliche Qualifikation (Schuldenberatung) vorweisen kann und Sie auch im gerichtlichen Insolvenzverfahren betreut und vertreten werden.
Sie gewährleisten damit, dass Sie Ihr Ziel – endlich schuldenfrei – auch erreichen.
Leistungen
Unsere staatlich anerkannte Insolvenzberatungsstelle bietet Ihnen folgende
(Kern-)Leistungen
Privatpersonen und Selbständige
(Erst)-Beratung grundsätzlich kostenfrei
Bearbeitung von Verbraucherinsolvenzverfahren für Privatpersonen
Bearbeitung von Regelinsolvenzverfahren für Selbständige
Vertretung auch im gerichtlichen Insolvenzverfahren bis zur Restschuldbefreiung
Bescheinigung für Pfändungsschutzkonto
Aussergerichtliche Vergleichsverhandungen
Beratung auch in türkisch, rumänisch, italienisch und serbo-kroatisch
Übernahme gesellschaftlicher Verantwortung
Zusammenarbeit mit Arbeitgebern:
Mitarbeitermotivation durch Wegfall von Lohn-/Gehaltspfändung, Entschuldung von Mitarbeitern im Rahmen ganzheitlicher Unternehmensführung und Mitarbeiterorientierung
Zusammenarbeit mit Behörden, Institutionen, Verbänden, Hilfeorganisationen, Schulen
Vortrag / Informationsveranstaltung “Raus aus den Schulden” – Moderne Schuldnerberatung
(der Vortrag ist kostenfrei, außerhalb des Großraums München fallen Spesen / Reisekosten an)
Über uns / Ihre Sicherheit:
Erfahrung:
– Wir sind seit über 30 Jahren für Sie da
Sicherheit:
– Staatlich anerkannte Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle
– Vertretung auch im gerichtlichen Insolvenzverfahren bis zur endgültigen Restschuldbefreiung
Qualifikation:
– Zertifikat der IHK (Schuldenberatung IHK)
– Treuhänder / Insolvenzverwalter am Amtsgericht München
Schnell:
– Beratungstermin innerhalb weniger Tage
– Verbraucher-/Privatinsolvenz: Eröffnung eines Insolvenzverfahrens innerhalb weniger Wochen
– Regelinsolvenz: Eröffnung eines Insolvenzverfahrens innerhalb weniger Tage
inkl. Notfall-Schnell-Service*: (alle erforderlichen) Unterlagen heute gebracht – Insolvenzantrag morgen bei Gericht!
* Wenn gegen bzw. für Sie ein Insolvenzantrag (ein so genannter Fremdantrag) gestellt wurde, muss unbedingt fristgerecht ein Eigenantrag mit Antrag auf Restschuldbefreiung gestellt werden! Andernfalls – sofern das Insolvenzverfahren eröffnet wurde – läuft zwar ein gerichtliches Insolvenzverfahren, jedoch ohne Restschuldbefreiung!
Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Verein für Existenzsicherung e.V.
Hermann-Löns-Str. 14
85757 Karlsfeld
Telefon: +49 (8131) 932-98
Telefax: nicht vorhanden
http://www.vfe.de
Ansprechpartner:
Johann Tillich
Pressesprecher, Chefredakteur, Unternhemenskommunikation
+49 (8131) 93298
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