Bundesrat stellt wichtige Weichen für eMobilität

28 Jun

Pressemeldung der Firma MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Der Bundesrat hat in Umsetzung europarechtlicher Vorgaben nur ein Jahr nach dem Inkrafttreten der Ladesäulenverordnung (LSV) am 12.5.2017 einer wegweisenden Änderung der LSV zugestimmt, mit der wesentliche Grundsatzentscheidungen für die eMobilität getroffen werden. Hauptsächlich geht es dabei um das punktuelle Laden:

Um Elektrofahrzeugen dieselben Möglichkeiten zum „Auftanken“ zu bieten, die auch Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor haben, wurde entschieden, dass Betreiber von Ladepunkten diese auch für das sogenannte punktuelle Aufladen öffnen müssen. Dabei geht es letztlich darum, Besitzern von Elektromobilen das Aufladen an Säulen und Stationen auch dann zu ermöglichen, wenn sie mit dem Betreiber der Ladesäule keinen (langfristigen) Stromliefervertrag abgeschlossen haben. Dies hat in der Praxis relevante Konsequenzen:

Zur Nutzung einer Ladesäule darf nämlich keine Authentifizierung zur Nutzung gefordert werden, gleichzeitig muss aber auch eine Infrastruktur für die Bezahlung des Stromes eingerichtet werden. Für die Zahlung (oder auch nicht-Zahlung; unentgeltliches Laden) sollen Bargeldzahlungen oder webbasierte Zahlung z.B. mit einer App auf dem Smartphone eingeführt werden.

Ausgenommen von dieser Neuregelung sind Ladepunkte mit einer geringen Leistung maximal 3,7 kW sowie Ladesäulen, die bereits vor einem Bestimmten Stichtag in Betrieb gesetzt worden sind. Dies schützt besonders kleinere und nichtkommerzielle Anbieter, wie z.B. Privatpersonen und Nachbarn.



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Holbeinstraße 24
04229 Leipzig
Telefon: +49 (341) 14950-0
Telefax: +49 (341) 14950-14
http://www.maslaton.de



Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.