Radfahrer haben im Kreisverkehr nicht immer Vorfahrt
30 Jun
ARAG Experten weisen darauf hin, dass Radler im Kreisverkehr auf den Radwegen, die den Kreis umschließen, Vorfahrt vor ein- und ausfahrenden Fahrzeugen haben. Doch es gibt Ausnahmen. Zunächst einmal muss es sich um einen echten Kreisverkehr handeln, also eine Rundstraße mit einer Mittelinsel und der entsprechenden Beschilderung. Ansonsten gilt rechts vor links. Zudem kann die Vorfahrt der Radfahrer durch eigene Verkehrzeichen untergeordnet geregelt werden. Dann müssen sie warten. Ebenso wie Fahrzeuge, die in den Kreisverkehr einfahren wollen, dem Verkehr auf der Kreisfahrbahn Vorfahrt gewähren müssen. Wer aus dem Kreis herausfahren will, muss den Blinker setzen bzw. als Radler das entsprechende Handzeichen geben.
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