Meniskusschaden kann Berufskrankheit sein

18 Jul

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Der Unterschied zwischen einem Finanzbeamten und einem Fußballprofi ist vermutlich nicht nur das Gehalt. Sondern auch die Einstufung einer Meniskusverletzung als Berufskrankheit. Verletzt sich der Beamte am Innenmeniskus, lässt er sich krankschreiben, wird operiert und kehrt an den Schreibtisch zurück. Auswirkungen auf sein Gehalt wird es kaum geben. Reißt der Meniskus jedoch bei einem Profifußballer, kann es sein, dass dieser Schaden als Berufskrankheit anerkannt wird. Und in diesem Fall muss die Berufsgenossenschaft medizinische Rehabilitation und finanzielle Entschädigung leisten. Wie viele Stunden das Knie jährlich durch Trainings- und Wettkampfzeiten belastet wurde, ist für die Anerkennung als Berufskrankheit unerheblich. Denn nach aktuellem medizinwissenschaftlichem Kenntnisstand steht fest, dass der Meniskus insbesondere bei Fußballern extrem belastet wird (Sozialgericht Dresden, Az.: S 5 U 233/16).

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