Rechtsverletzung durch Weiterleitung der Kontakte per WhatsApp

19 Jul

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Wer über WhatsApp die Telefonnummern seiner Kontakte automatisch an das Unternehmen weiterleitet, ohne die Betroffenen vorher um Erlaubnis zu fragen, begeht eine Rechtsverletzung. Im konkreten Fall hatte ein Junge den Ausführungen zufolge ein eigenes Smartphone zum 11. Geburtstag bekommen und dieses nach Auffassung der Eltern exzessiv genutzt. Auf dem Gerät gespeichert waren über 20 Kontakte, darunter Familienangehörige, Mitschüler, Freunde und Nachbarskinder. Laut Geschäftsbedingungen von WhatsApp ist die Nutzung allerdings erst ab dem 13. Lebensjahr gestattet, das der Sohn noch nicht erreicht hatte. Mit dem Urteil wurde die Mutter verpflichtet, von allen Personen, die aktuell im Adressbuch des Smartphones ihres Sohnes gespeichert sind, schriftliche Zustimmungserklärungen einzuholen, ob diese Personen mit der Weitergabe an WhatsApp auch einverstanden sind. Zudem wurde der Mutter eine persönliche Weiterbildung zur digitalen Mediennutzung aufgetragen. Wer durch seine Nutzung von WhatsApp “diese andauernde Datenweitergabe zulässt, ohne zuvor von seinen Kontaktpersonen aus dem eigenen Telefon-Adressbuch hierfür jeweils eine Erlaubnis eingeholt zu haben, begeht gegenüber diesen Personen eine deliktische Handlung und begibt sich in die Gefahr, von den betroffenen Personen kostenpflichtig abgemahnt zu werden“, heißt es laut ARAG Experten in dem Urteil (AG Bad Hersfeld, Az.: F 120/17 EASO).



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