Piercings bei Minderjährigen sind Körperverletzung
25 Jul
ARAG Experten warnen: Tattoos und Piercings dürfen bei Minderjährigen nur mit Erlaubnis der Eltern gestochen werden. Ansonsten droht eine Anzeige wegen Körperverletzung. In einem konkreten Fall war eine 16-Jährige auf eine Party in einem Tattoo-Studio geraten. Im Drogenrausch ließ sich das Mädchen im Intimbereich piercen. Der Tätowierer kassierte wegen Körperverletzung eine saftige Geldstrafe und riskierte seinen Gewerbeschein. Denn auch wenn sich das Mädchen – zwar unter Drogen – aber dennoch freiwillig hatte stechen lassen: Tätowierer sind verpflichtet, sich vor der Arbeit den Personalausweis ihrer Kunden zeigen zu lassen. Der beschuldigte Tätowierer erhielt im verhandelten Fall eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen.
Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9890-1436
Telefax: +49 (211) 963-2850
http://www.arag.de
Ansprechpartner:
Brigitta Mehring
Pressereferentin
+49 (211) 963-2560