Piercings bei Minderjährigen sind Körperverletzung

25 Jul

Pressemeldung der Firma ARAG SE

ARAG Experten warnen: Tattoos und Piercings dürfen bei Minderjährigen nur mit Erlaubnis der Eltern gestochen werden. Ansonsten droht eine Anzeige wegen Körperverletzung. In einem konkreten Fall war eine 16-Jährige auf eine Party in einem Tattoo-Studio geraten. Im Drogenrausch ließ sich das Mädchen im Intimbereich piercen. Der Tätowierer kassierte wegen Körperverletzung eine saftige Geldstrafe und riskierte seinen Gewerbeschein. Denn auch wenn sich das Mädchen – zwar unter Drogen – aber dennoch freiwillig hatte stechen lassen: Tätowierer sind verpflichtet, sich vor der Arbeit den Personalausweis ihrer Kunden zeigen zu lassen. Der beschuldigte Tätowierer erhielt im verhandelten Fall eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen.



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9890-1436
Telefax: +49 (211) 963-2850
http://www.arag.de

Ansprechpartner:
Brigitta Mehring
Pressereferentin
+49 (211) 963-2560



Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.