Kinder und Jugendliche auf Facebook, Instagram und Co.

24 Aug

ARAG Experten über den richtigen Umgang mit sozialen Medien

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Das FBI hat einen 21-Jährigen festgenommen, weil er den Hollywood-Film „Deadpool“ auf seiner Facebook-Seite hochgeladen hatte. Ihm drohen jetzt bis zu drei Jahren Haft. Das Beispiel aus den USA zeigt, dass soziale Netzwerke kein rechtsfreier Raum sind. Auch Jugendlichen drohen unter Umständen empfindliche Strafen bei Urheberrechtsverletzungen, Hass-Posts oder Cyber-Mobbing. Was Eltern beachten sollten, wenn der Nachwuchs in sozialen Netzwerken unterwegs sind, sagen ARAG Experten.

Facebook & Co. verbieten?

Das ist keine gute Idee! Damit machen Eltern aus Teenagern Außenseiter. Bei den meisten sozialen Netzwerken liegt das Mindestalter laut den Nutzungsbedingungen allerdings bei 13 Jahren – so etwa bei Facebook und WhatsApp. Richten sich Kinder unter 13 Jahren heimlich einen Zugang zu Facebook oder einem anderen Netzwerk ein, könnten die Eltern diesen zwar sperren lassen; meist kennen sich die Kleinen im Netz aber besser aus als die Eltern und können mit dem Zugang zum Computer oder mobilen Geräten umgehen. Dann findet das unerwünschte Verhalten eben heimlich statt und entzieht sich gänzlich der Kontrolle der Eltern. Deshalb sollten Eltern den Umgang der Kleinen mit sozialen Medien von Anfang an im Blick haben und mit ihnen über die Risiken und Gefahren offen sprechen. Je älter die Kinder werden, umso weniger sollten – und können – die Eltern dann allerdings kontrollieren, wie ihre Sprösslinge die sozialen Medien nutzen.

Vertrauen ist gut – Kontrolle ist besser?

Dieses geflügelte Wort, das dem russischen Revolutionsführer Lenin zugeschrieben wird, trifft in diesem Fall nicht zu. Der beste Schutz vor Gefahren im Internet sind nach Erfahrungen von ARAG Experten gut informierte Eltern, die das weltweite Netz gemeinsam mit ihren Kindern entdecken. Sie empfehlen den Verein ‚Deutschland sicher im Netz‘ , der unter der Schirmherrschaft des Bundesinnenministeriums steht (DsiN). Auf dessen Seiten finden Eltern nützliche Informationen über den sicheren Umgang mit dem Internet. Gut informiert bedeutet allerdings nicht etwa, dass Eltern auf Facebook die besten Freunde ihrer Kinder sein sollten oder womöglich unter einem Pseudonym deren Posts und Likes verfolgen. Es geht – wie grundsätzlich in der Erziehung – um ein vertrauensvolles Verhältnis zum Nachwuchs. Die ARAG Experten raten Eltern, ruhig mutig zu sein und mit ihren Kindern über konkrete Seiten und Inhalte zu diskutieren und ihnen dabei zu vermitteln, warum diese nicht kindgerecht sind. Reden ist allemal besser, als Programme zu installieren, die nach abgelaufenem Zeitkontingent den PC einfach abschalten.

Wenn es doch ein Jugendschutzprogramm sein soll

Jugendschutzsoftware dient dazu, nicht kindgerechte Angebote im Netz zu blockieren, wenn Kinder im Internet surfen. In der Regel können diese Programme dem Alter des Kindes entsprechend individuell angepasst werden. Und trotz aller eingangs erwähnten Zweifel: Es gibt gute, zuverlässige Produkte auf dem Markt. Alle Jugendschutzprogramme sind nach zwei Grundprinzipien aufgebaut: Das so genannte Whitelistprinzip sperrt beim Surfen alle Websites, die nicht auf der Whitelist (Positivliste) vermerkt sind. Die erlaubten Webseiten sind von Medienpädagogen geprüft. Die andere Art des Schutzes funktioniert nach dem ‚Blacklistprinzip‘, bei dem grundsätzlich alle Internetseiten erlaubt sind. Ein technischer Filter sperrt für Kinder und Jugendliche ungeeignete Seiten jedoch. Die ARAG Experten empfehlen für jüngere Kinder das Whitelistprinzip und für die Größeren, die mehr Bewegungsspielräume beim Surfen benötigen, Programme mit Blacklist-Einstellungen.



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