MBB Clean Energy AG: Insolvenzverfahren eröffnet

24 Aug

CLLB Rechtsanwälte vertreten Anleger im Insolvenzverfahren

Pressemeldung der Firma CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB

Wie die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Sitz in München und Berlin mitteilt, hat das Amtsgericht München am 16.08.2017 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MBB Clean Energy AG eröffnet. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, die Insolvenzforderungen bis zum 11.10.2017 bei dem Insolvenzverwalter Herrn Rechtsanwalt Breithaupt unter Angabe von Grund und Betrag schriftlich anzumelden.

Betroffene sollten zunächst die Möglichkeit wahrnehmen, ihre Ansprüche im Insolvenzverfahren anzumelden. CLLB Rechtsanwälte mit Sitz in München und Berlin vertreten Anleger bei der Anmeldung ihrer Forderung zur Insolvenztabelle und im Insolvenzverfahren sowie auf der Gläubigerversammlung. Eine bestehende Rechtsschutzversicherung trägt oftmals die hierfür anfallenden Kosten.

Anleger sollten sich allerdings nicht ausschließlich darauf beschränken, ihre Forderungen im Insolvenzverfahren anzumelden, weil hier häufig nur mit einer geringen Quote zu rechnen ist.

Nach Einschätzung der auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte bestehen in der überwiegenden Anzahl von Fällen gute Aussichten dafür, dass die Anleger den gesamten für die vermeintliche Anleihe aufgewandten Betrag zurückerhalten. „Die depotführenden Banken konnten ihre Verpflichtungen aus den geschlossenen Verträgen zur Verschaffung der Anleihe nicht erfüllen, da die Globalurkunde des vermeintlichen Wertpapiers unwirksam ist. Nach unserer Einschätzung muss die jeweilige depotführende Bank den Anleger so stellen, als hätte dieser die Anleihe nicht gekauft.“, so Rechtsanwalt Franz Braun von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Sitz in München und Berlin.

„Wir sehen uns in unserer Rechtsansicht insbesondere durch ein Urteil des Landgerichts Bonn aus dem Januar 2017, in dem eine depotführende Bank verurteilt wurde, dem Anleger den gesamten aufgewandten Betrag zu zahlen, bestätigt. Zudem wurden die Rechtsstreite in Parallelfällen überwiegend durch Vergleiche mit den betroffenen Banken abgeschlossen.“, so Rechtsanwalt Braun weiter.

Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte empfiehlt vor diesem Hintergrund allen Anlegern, ihre rechtlichen Möglichkeiten von einer auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei überprüfen zu lassen.

Pressekontakt: RA Franz Braun, CLLB Rechtsanwälte, Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaft mbB, Liebigstr. 21, 80538 München, Tel. 089/552 999 50, Fax: 089/552 999 90, mail: braun@cllb.de, www.cllb.de



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