Bundesnetzagentur verzeichnet hohe Realisierungsrate bei Photovoltaik-Freiflächenanlagen

25 Sep

Pressemeldung der Firma MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Schon für die erste Pilotausschreibungsrunde für Photovoltaik-Freiflächenanlagen verzeichnete die Bundesnetzagentur eine Realisierungsrate von 99,38 %. Die zum 15. April 2015 bezuschlagten Projekte wurden nahezu vollumfänglich innerhalb der 24-monatigen Realisierungsfrist in Betrieb genommen. Lediglich für eine Restmenge von 864 kW wurde keine Ausstellung einer Förderberechtigung beantragt. Mithin wurden von den insgesamt bezuschlagten 157 MW (bei einem Ausschreibungsvolumen von 150 MW) annähernd 156 MW realisiert.

Die Realisierungsfrist für die zweite Ausschreibungsrunde (Gebotstermin 01. August 2015) lief nunmehr am 20. August 2017 ab. Von der insgesamt bezuschlagten Gebotsmenge von 159 MW wurden nach Angabe der Bundesnetzagentur knapp 90 % fristgerecht realisiert, das sind etwa 143 MW. Für vier von den 33 zu dem Gebotstermin erteilten Zuschlägen wurde keine Förderberechtigung beantragt, für diese ist daher eine Pönale zu leisten, welche dem EEG-Konto gutgeschrieben wird.

Die Bundesnetzagentur führt die hohe Realisierungsrate unter anderem auf die den Bietern eingeräumte Flexibilität zurück. So machten nach Angaben der Behörde zahlreiche Bieter von der Möglichkeit Gebrauch, ihre Projekte auf anderen als im Gebot angegebenen Flächen zu realisieren oder einen Zuschlag auf mehrere Projekte aufzuteilen.

Im Sinne der Energiewende bleibt zu hoffen, dass die Realisierungsrate auch weiterhin bei 90 % und mehr liegt – nicht zuletzt deshalb, weil jeder nicht realisierte Zuschlag die Erreichung der gesetzlich avisierten Ausbauziele gefährdet. Die nächsten Ergebnisse sind Ende Dezember zu erwarten, wenn die Realisierungsfrist der dritten Ausschreibungsrunde (Gebotstermin: 01. Dezember 2015) ausläuft. Gebotstermin für die nächste Ausschreibungsrunde für Solaranlagen ist der 01. Oktober 2017 (wir berichteten mit Newsletter vom 17.08.2017).

Rückfragen & weitere Informationen:

Rechtsanwältin Dr. Manuela Herms, E-Mail: herms@maslaton.de

Rechtsanwalt Dr. Christoph Richter, E-Mail: richter@maslaton.de

Tel.: 0341 – 149500, Internet: www.maslaton.de



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Holbeinstraße 24
04229 Leipzig
Telefon: +49 (341) 14950-0
Telefax: +49 (341) 14950-14
http://www.maslaton.de

Ansprechpartner:
Jörn Dornbusch
Leiter IT / Senior Marketing Manager
+49 (341) 14950-0



Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.